Politik: BMF stößt Manifestation von Videoidentifikation an
Politik: BMF stößt Manifestation von Videoidentifikation anPolitik: BMF stößt Manifestation von Videoidentifikation an
Erster Referentenentwurf zur Diskussion von Optimierungen veröffentlicht.
Ende April veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen mit Spannung erwarteten Referentenentwurf, welcher erstmalig eine erweiterte regulative Manifestation des Videoidentifikationsverfahrens anstößt. Nachdem das Verfahren mittlerweile seit knapp sieben Jahren ausschließlich durch §§ 12, 13 Geldwäschegesetz (GwG) i.V.m. dem BaFin-Rundschreiben RS 3/2017 (GW) formell für Finanzinstitute geregelt wird, spricht sich der Entwurf des BMFs nun dafür aus, die gesetzlichen Verankerung für alle GwG-verpflichteten Akteure in Deutschland, wie bspw. Notare, Immobilienmakler und Glücksspielanbieter zu erweitern. Das öffentliche Bekenntnis zur Verlässlichkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz der Videoidentifikation folgt mitunter einer Reihe jüngster Ankündigungen aus dem eGovernment, die das Erweitern des Einsatzes äquivalent begründeten. So teile bspw. Köln mit, das Verfahren ebenfalls einführen zu wollen, kurz nachdem Wiesbaden bekannt gegeben hatte, dieses aufgrund der hohen Nutzungsquote (98%)¹ und den Zufriedenheitswerten von 94 Prozent bei der Online-Anmeldung zur Eheschließung und 100 Prozent bei der digitalen An- & Ummeldung über die ganze Stadt hinweg auszuweiten. Abseits der damit angestoßenen Manifestation der Videoidentifikation lässt die im Entwurf vertretene Offenheit gegenüber einer (Teil-)Automatisierung darauf schließen, dass dem Verfahren nach über einem Jahrzehnt des Bewährens ausreichend Vertrauen entgegengebracht wird, um Deutschland wieder stärker im internationalen Wettbewerb zu positionieren. Beides begrüßt das Unternehmen und sieht des Weiteren darin die Chance, der Rolle als künftiger Sitz der EU-Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) gerecht werden zu können.
Obwohl der Begriff „Videoidentifikation“ bislang über keinen rechtlichen Schutz verfügt, ist davon auszugehen, dass sämtliche im Referentenentwurf der „Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung“ enthaltenen Ausführungen im Kontext des von Frank S. Jorga 2011 erfundenen Videoidentifikationsverfahren auszulegen sind. Dieses beschreibt ein persönlich geführtes Videotelefonat mit speziell geschulten Agenten, welches das physische Ausweisen ersetzt. Zumal sich dieses Verfahren bereits seit über einem Jahrzehnt im Einsatz von Finanzinstituten bewährt, befürwortet WebID Solutions die Ausweitung der gesetzlichen Verankerung auf alle GwG-Verpflichteten. Hinzukommend sieht das Unternehmen ein vorhandenes Potenzial, welches ausgeschöpft die Zuverlässigkeit des Verfahrens für alle GwG-Verpflichtete optimieren würde.
Statt lediglich eigenverantwortliche Schulungen von Agenten gesetzlich zu verankern, ließen sich in Folge regelmäßiger Audits einer Konformitätsbewertungsstelle die Eignung von Personal, aber auch Schulungskonzepten zertifizieren. So würde die Gewährleistung eines gleichwertigen Sicherheitsstandards auf Bundesebene eingeführt werden, der sich auch in Zukunft flexibel ausrichten lässt. Mit Blick in die Zukunft begrüßt WebID Solutions des Weiteren die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erprobung vollautomatisierter Verfahren im Rahmen einer Experimentierklausel, sofern die hierfür in Aussicht gestellten Sicherheitsprüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine der Videoidentifizierung gleichwertige Sicherheit vorab attestieren. Zumal WebID Solutions als eines der ersten deutschen Unternehmen automatisierte Verfahren anbietet und damit seit 2016 ein fester Bestandteil in Branchen, wie dem eCommerce, Telecommunication und eHealth & InsureTech ist, zeigt der direkte Vergleich jedoch, dass bis heute kein vollautomatisiertes Verfahren mit den Sicherheitsstandards oder der gesellschaftlichen Akzeptanz des heute etablierten Videoidentifikationsverfahren mithalten kann. Auch unter der Annahme, dass die im Entwurf vertretenen Offenheit zu Gunsten einer stärken internationalen Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen ist, sieht das Unternehmen in der zur Diskussion stehenden Vollautomatisierung des Verfahrens vielmehr eine drastische Gefährdung von Deutschlands Finanzreputation. Begründet dafür ist, dass Deutschlands sich weltweit vor allem aufgrund seiner hohen Sicherheitsstandards auszeichnet und auch beim Einsatz anderer vollautomatisierter Online-Ident-Verfahren mit GWG-Konformität, wie der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) oder dem digitalen Ausweisen mit Online-Banking (AccountID) ein mindestens gleichwertiges Maß an Sicherheit, wie die etablierte Videoidentifikation voraussetzt.
Zumal sich die Erkenntnisse der anderen Branchen auch auf den GwG-Bereich übertragen lassen, wonach das Videoidentifikationsverfahren sowohl sicherer als auch gesellschaftlich akzeptierter als eID oder AccountID ist, begrüßt das Unternehmen die im Entwurf enthaltene Offenheit gegenüber einer Teilautomatisierung des Verfahrens. Indem die Stärke des Verfahrens insbesondere in der Überprüfung der Freiwilligkeit einer Willensbekundung und in der Erkennung des häufigsten Betrugsszenarios im GwG-Bereich, dem Social Engineering, liegt, spricht sich das Unternehmen für die Kombination aus einem kurzen, persönlich geführten Videotelefonat und einer automatisierten Überprüfung der Ausweisdokumente sowie dem biometrischen Abgleich aus. Infolge spezifischer Schulungen wäre es einem geschulten Agenten demnach auch in einem verkürzten Videotelefonat (ca. 45 Sekunden) möglich, anhand gezielter Fragen die im Entwurf vorausgesetzte psychologische Tiefenprüfung durchzuführen – was in Kombination mit der automatisierten Überprüfung eine schnellere Durchlaufzeit zur Folge hätte. Ein Ansatz, der geringere Kosten bei gleichwertiger Sicherheit verspricht – und es Anwender:innen sanft ermöglicht, eine Offenheit gegenüber weiteren Online-Identifikationsverfahren zu entwickeln.
Ein wichtiges Bestreben insofern, als auch die eID nach Jahren der Integration noch nicht die gleiche gesellschaftliche Akzeptanz genießt wie das Videoidentifikationsverfahren. Primär im eGovernment viel diskutiert, sieht das Unternehmen die bundesweite Etablierung der eID auch im GwG-Bereich als richtungsweisend an. Um das Vertrauen in digitale Identifikationsverfahren daher weiter zu stärken und aus den Nutzungsquoten Rückschlüsse hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz zu ziehen, sieht WebID Solutions das Angebot verschiedener GwG und datenschutzkonformer Wahlmöglichkeiten als entscheidend an, um den digitalen Fortschritt in Deutschland weiter voranzutreiben.
¹ bezogen auf die Online-Anmeldung zur Eheschließung ggü. eID, die aktuell 2 Prozent aufweist.
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