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The Laundromat – April Ausgabe 2026

Interview mit Dr. Lars Haffke über EU-AMLR (Teil 3)

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Verfasst vonChristiane Hattemer
Veröffentlicht am28.04.2026

Willkommen zur April-Ausgabe des The Laundromat Newsletters, in der wir einen Deep Dive in den Krypto-Sektor machen. In dieser Ausgabe haben wir Dr. Lars Haffke, externer Geldwäschebeauftragter (MLRO), Salary Partner bei pikepartners, Lehrbeauftragter, Herausgeber, Autor und Speaker gebeten, uns als Experte seine Einschätzung zu den Herausforderungen für die verschiedenen Player im Krypto-Sektor anlässlich der europäischen Anti-Geldwäscheverordnung, auch bekannt unter dem Kürzel EU-AMLR, zu geben.

Interview mit Dr. Lars Haffke – Teil 3

Mit Blick auf den Krypto-Markt, der nach wie vor häufig in Zusammenhang mit Geldwäsche von sich reden macht: Welche der neuen AMLR-Anforderungen stellen CASPs (Crypto-Asset Service Provider) und andere Player in diesem Segment vor besondere Herausforderungen? Und wird die neue AML-VO den Schutz vor Geldwäsche und anderen Formen von Finanzbetrug im Krypto-Segment nachhaltig verbessern?

Man hört häufig, „Krypto wird nur von Kriminellen verwendet. Das sind alles nur Geldwäscher“. Das stimmt schlichtweg nicht. Es gibt viele legitime Geschäftsmodelle und Nutzende von Kryptowerten. Das zeigt nicht nur meine Erfahrung, sondern auch die der gesamten Branche: Institute des traditionellen Finanzmarktes öffnen sich immer mehr für die neue Technologie, zuletzt auch die Sparkassen.

Aber auch im Kryptogeschäft gibt es Verdachtsmomente auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darauf hat zuletzt auch die Präsidentin der AMLA, Bruna Szego, explizit hingewiesen. Diese gilt es zu erkennen, zu melden und sich gegen diese zu schützen.

Die EU-AML-VO findet auf CASPs genauso Anwendung wie auf Finanzinstitute. Alle Herausforderungen gelten für sie in gleicher Weise, aber es bieten sich gute Chancen: Die Geschäftsmodelle sind von Natur aus digitaler und datengetriebener angelegt, weshalb sie auf Herausforderungen aus dem KYC-Bereich schneller reagieren können. Auch das Transaktionsmonitoring über Blockchain-Analyse-Tools ist in der Krypto-Branche bereits etabliert. Branchenweite Herausforderungen wie die Travel-Rule und der bestehende Fachkräftemangel betreffen aber natürlich auch CASPs.

Ob die neue EU-AML-VO den Schutz vor Geldwäsche verbessern wird, wird sich zeigen. Die Verordnung selbst verfolgt wie bislang das GwG nicht nur präventive, sondern auch repressive Ansätze (etwa zu Verdachtsmeldungen). Da die Grundkonzeption unverändert ist, hängt viel von der Interpretation einiger Vorschriften durch die AMLA und die Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden ab.

In case you missed it: Our AML news overview

Obwohl die Krypto-Branche längst im traditionellen Finanzmarkt angekommen ist und Krypto-Währungen als Teil des Portfolios Eingang in den Alltag vieler privater Anleger und Anlegerinnen gefunden haben, gibt es immer wieder negative Schlagzeilen in Bezug auf Geldwäsche. Dennoch ist zu erwarten, dass angesichts der ab Juli 2027 verbindlichen EU-AMLR und der Aufsicht der Finanzmärkte unter AMLA positive Entwicklungen zum Schutz von Anlegern im Krypto-Markt greifen werden.

ZachXBT wirft USDC-Betreiber Circle unzureichende Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche vor

Circle soll dem unabhängigen Blockchain-Ermittler ZachXBT zufolge kriminell motivierte Geldströme über den Stablecoin USDC über mehrere Jahre hinweg ungehindert ermöglicht haben. Der zentrale Kritikpunkt ist, dass Circle Kontensperrungen nur sehr selten und in den meisten Fällen erst nach richterlichen Anordnungen vornimmt, statt bei offensichtlichen Kriminalfällen direkt aktiv einzugreifen.
ZachXBT leitet seine Kritik an den „Geschäftspraktiken“ von Circle entsprechend ein: “Circle betreibt USDC, einen zentralisierten Stablecoin (…) und vermarktet sich als reguliertes Unternehmen mit einem soliden Compliance-Programm. Der Token-Vertrag enthält eine Sperrfunktion, und in den Nutzungsbedingungen wird ausdrücklich festgelegt, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Zugang für mutmaßlich illegale Akteure „nach eigenem Ermessen“ zu beschränken”.

Und obwohl Circle technisch in der Lage sei, verdächtige Adressen zu sperren, hatten Kriminelle nur selten eine Sperrung ihrer Zugänge aufgrund von Verdachtsmomenten zu befürchten. So hätten sich Hacker dadurch insgesamt über 420 Millionen US‑Dollar an USDC „auszahlen“ können, etwa beim Drift‑Hack mit rund 232 Millionen USDC. Diese Zahlen umfassen jedoch gerade einmal die größeren, öffentlich bekanntgewordenen Fälle, die tatsächlichen Zahlen dürften deutlich darüber liegen.

Die Informationen zu den Geldwäschefällen rund um Circle haben wir einem Beitrag von Blockchain-Welt entnommen.

Geldwäsche-Ermittlungen nach Kryptowährungserbschaft in Millionenhöhe

In Baden-Württemberg und Hessen haben die Ermittlerinnen und Ermittler mehrere Wohnungen und Geschäftsräume wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung durchsucht und dabei digitale Wallets, Luxusfahrzeuge, Uhren, Bargeld und zahlreiche Datenträger beschlagnahmt. Im Fokus stehen eine Frau und zwei Männer, die nach einem Erbfall Kryptowährungen im Wert von rund 64 Millionen Euro veruntreut und verschleiert haben sollen. Der Frau wird vorgeworfen, sie habe den Finanzbehörden nach dem Tod eines engen Verwandten nicht mitgeteilt, dass sie die Kontrolle über dessen Kryptowährungen übernommen hatte. Die beiden Mitbeschuldigten seien ihr bei der anschließenden Verschleierung der Herkunft der Kryptowerte behilflich gewesen. Auf diese Weise soll die Beschuldigte Erbschaftssteuer in erheblichem Umfang hinterzogen haben. Auslöser war eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart. Die Ermittlungen führt die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW). Die ZEIT hatte Ende März unter Verwendung der Meldung der DPA Baden Württemberg hierüber berichtet.

Bafin warnt vor Erwerb von CVUZ-TOKEN

Die Bafin warnt vor Angeboten eines in New York City beziehungsweise in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmens namens Calculus Investments Ltd., das über die Website calculusinv(dot)com sowie die Krypto-Handelsapp „GVEXPRO“ wirbt. Den vermeintlichen Gründer, einen Professor Tobis Fischer, soll es vermutlich nicht geben und laut BaFin sind bereits dort eingezahlte Gelder mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren.

Hier geht’s zur vollständigen Meldung der BaFin zu Calculus Investments Ltd. vom 1. April 2026.

Good News

Die Schweiz verabschiedet Plan zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzbetrug

Mit dem neuen EU‑AML‑Paket bricht für Europas Finanzwelt eine neue Ära an: Einheitliche Geldwäscheregeln und schärfere Aufsicht unter Führung der AMLA verändern das System ab 2027 grundlegend auch für Schweizer Finanzinstitute, die Beziehungen zu EU-Mitgliedsstaaten unterhalten. Entsprechend werden auch hier die Weichen gestellt, um nach in Kraft treten der EU-AMLR zum 20. Juli 2027 den Anforderungen zu entsprechen.

Die Schweizer Regierung hat Ende März 2026 einen Plan zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet, der nach eigenen Angaben die Kontrollen verstärken und gleichzeitig die Integrität des Landes als Finanzplatz schützen soll. Dabei geht es primär darum, die Entwicklung von Instrumenten zur besseren Strafverfolgung sowie zur gezielteren Risikobewertung voranzutreiben.

Diese Meldung fanden wir am 20. März 2026 bei Reuters.

Further Reading

Customer Due Diligence

Mit Start der EU-AMLR werden auch die Vorgaben hinsichtlich der Customer Due Diligence verändert. Welche vier zentralen Schritte bei einer solchen CDD einzuhalten sind, ist im WebID Glossar nachzulesen.

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