Zum Hauptinhalt springen
WebID
WebID
Alle Beiträge
AMLR

The Laundromat – September 2026

AMLR, GwG, ZFG – Worauf sich Finanzinstitute 2027 vorbereiten müssen

Author
Verfasst vonWebID Team
Veröffentlicht am30.09.2026

Willkommen zur September-Ausgabe des The Laundromat Newsletters, bei welchem wir einen Blick auf die Auswirkungen des kommenden Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz werfen – und natürlich wieder aktuelle Geldwäschenachrichten im Überblick zusammengestellt haben.

Topic of the month: Was ändert sich mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) für die Verpflichteten?

Für GwG- und damit künftig AMLR-verpflichtete Institute bringt das ZFG nach dem derzeitigen Entwurf vor allem zusätzliche operative Mitwirkungspflichten, erweiterte Daten- und Transparenzanforderungen sowie einen höheren Prüfungs- und Dokumentationsaufwand. Betroffen sind in erster Linie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Finanzholding-Gesellschaften sollen teilweise erstmals unmittelbar verpflichtet werden. Der Entwurf ist nicht final; die Bundesregierung nennt den 1. Januar 2027 als geplantes Inkrafttreten.

1. Aktive Unterstützung verdeckter Ermittlungen

Der geplante § 25n KWG würde Institute auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden verpflichten, Konten unter Legendenidentitäten zu eröffnen und zu führen, Zahlungen unter diesen Identitäten weiterzuleiten oder zu blockieren und verdeckte Ermittlungen sowie den Zeugenschutz zu unterstützen. Damit ginge die Rolle der Institute über die bisherige Beantwortung von Auskunftsersuchen oder das Offenhalten bestehender Konten hinaus; sie würden aktiv in operative Ermittlungsmaßnahmen eingebunden.

Der Entwurf klärt zentrale Folgefragen dabei noch nicht abschließend: den Umgang mit solchen Konten in der Kontenabrufdatei, die Anwendung der Kontenwahrheit nach § 154 AO, Einlagensicherung, Liquiditätskennzahlen sowie mögliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.

Unabhängig davon brauchen Institute eine Onboarding- und Stammdatenarchitektur, in der sich einzelne Fälle kennzeichnen, aus Standardprozessen herausnehmen und lückenlos protokollieren lassen, ohne die regulären Identifizierungs- und Monitoringketten zu durchbrechen. Halten sie ihre Identifizierungsergebnisse revisionssicher und maschinenlesbar vor, lassen sich auch Sonderfälle dokumentieren, statt sie manuell zu umgehen.

2. Änderungen beim Verdachtsmeldewesen

43 GwG soll statt auf eine „strafbare Handlung“ künftig auf eine „rechtswidrige Tat im Sinne des § 261 StGB“ abstellen. Der Entwurf bezeichnet das als redaktionelle Klarstellung; der Verband Internationaler Banken sieht darin jedoch eine mögliche materielle Ausweitung der Meldepflicht. Für Institute bedeutet das zumindest bis zur Anwendbarkeit der AMLR zusätzliche Auslegungs- und Umsetzungsunsicherheit.

Wichtig ist der Zeitplan: Ab dem 10. Juli 2027 gilt die AMLR unmittelbar. Nach der genannten Stellungnahme soll Art. 69 AMLR das Verdachtsmeldewesen dann unionsweit umfassend und abschließend regeln; § 43 GwG wird insoweit zurücktreten.

Unabhängig davon, wie weit die Meldeschwelle künftig reicht, kommt es in der Praxis auf die Datenfelder dahinter an. Wer Identifizierungs- und KYC-Daten strukturiert und schnittstellenfähig hält, kann Meldeprozesse zur FIU umstellen, ohne die Erhebung neu aufzusetzen.

3. Finanzholding-Gesellschaften

Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften sollen umfassender in den Verpflichtetenkreis einbezogen und teilweise unmittelbar beaufsichtigt werden, was folgende Pflichten auslösen kann:

  • Durchführung und Aktualisierung einer Risikoanalyse,
  • Einrichtung interner Sicherungsmaßnahmen,
  • Erfüllung von Kunden- und Sorgfaltspflichten,
  • Bestellung und Einbindung geldwäscherechtlicher Verantwortlicher,
  • Dokumentation und Aufbewahrung,
  • Registrierung bei der zuständigen Aufsicht,
  • Vorbereitung auf geldwäscherechtliche Prüfungen.

Der bisherige Anwendungsbereich soll dadurch erweitert werden; die bisherige Begrenzung auf bestimmte Finanzholding-Gesellschaften würde entfallen. Verstöße gegen die geplante Registrierungspflicht sollen bußgeldbewehrt sein.

Die Holding-Ebene wäre dann nicht mehr nur teilweise (über § 25l KWG) oder indirekt über Tochterinstitute erfasst. Gruppen sollten prüfen, ob Identifizierungs- und Sorgfaltsprozesse gruppenweit einheitlich aufgesetzt sind oder je Einheit divergieren. Einheitliche Verfahren und ein gemeinsamer Nachweisbestand senken den Aufwand, wenn mehrere Einheiten parallel prüfungspflichtig werden.

4. Transparenzregister und KYC-Daten

Der Entwurf sieht außerdem eine Stärkung des Transparenzregisters vor. Genannt werden insbesondere weitergehende Prüf- und Kontrollbefugnisse der registerführenden Stelle, Zugriffsmöglichkeiten auf Kontenabrufdaten, strengere Anforderungen an Unstimmigkeitsmeldungen und die Erfassung zusätzlicher Daten, etwa des Geburtsorts wirtschaftlich Berechtigter.

Für GwG- und AMLR-verpflichtete Institute steigt dadurch die Bedeutung einer konsistenten Datenbasis für wirtschaftlich Berechtigte, Beteiligungsstrukturen, Kundenstammdaten und laufende Überwachungsprozesse. Werden Personendaten wirtschaftlich Berechtigter anstelle einer manuellen Erfassung aus verifizierten Quellen übernommen, etwa aus amtlichen Ausweisdokumenten oder künftig aus der EUDI-Wallet, sinkt die Zahl der Unstimmigkeiten, bevor sie entstehen. Zusätzliche Felder wie der Geburtsort sind dann Konfiguration, nicht Nacherhebung.

5. Prüfungs- und Governance-Aufwand

Die Änderungen der Prüfungsberichtsverordnung beziehen Finanzholdings und gemischte Finanzholdings ausdrücklich in den aufsichtsrechtlichen Prüfungsrahmen ein. Geprüft wird unter anderem die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten und der KWG-Anforderungen. Der Aufwand entsteht vor allem dort, wo Nachweise nachträglich rekonstruiert werden müssen. Automatisiert erzeugte, vollständige Audit-Trails je Identifizierungsvorgang verschieben diesen Aufwand von der Prüfungsvorbereitung in den laufenden Betrieb.

Hier können Sie mehr zum geplanten Gesetz nachlesen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zoll-befugnisse-gesetz-100.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-03-03-Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz/0-Gesetz.html

In Case You Missed It: Geldwäschenachrichten im Überblick

Registrierungspflicht im Meldeportal „goAML“

Alle GwG-Verpflichteten müssen bereits seit dem 1. Januar 2024 im digitalen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit registriert sein – unabhängig davon, ob sie eine Verdachtsmeldung abgeben (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Die Bundesregierung plant nun, die unterlassene Registrierung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und mit Bußgeldern zu belegen.

Neuer FATF Report verweist auf Bedrohung durch Hawala Banking

Ein neuer FATF-Bericht beleuchtet die wachsende Rolle von Untergrundbanken, Hawala und anderen ähnlichen Dienstleistern (HOSSPs) bei der Ermöglichung illegaler Finanzierung. Der Bericht hebt die Anfälligkeit dieser Systeme für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hervor – in einigen Fällen wurden innerhalb nur weniger Monate mehr als 500 Millionen Euro über Untergrundbanken- und Hawala-basierte Systeme gewaschen. Der gesamte Report kann hier abgerufen werden.

Russland- und Belarus-Sanktionen: Komplexe Vorgaben

Unternehmen und Finanzinstitute müssen angesichts der Russland- und Belarus-Sanktionen komplexe rechtliche Vorgaben beachten und ihre internen Kontrollprozesse entsprechend ausrichten. Mit den neuen Vorgaben der europäischen AML-Verordnung werden die Verhinderung von Sanktionsumgehungen sowie die Durchsetzung gezielter Finanzsanktionen stärker in die AML-/TF-Regulatorik eingebunden. Für Compliance-, Rechts- und Geldwäschefunktionen ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen an Screening, Monitoring und Governance.

Deutsche Kommunen warten auf Umsetzungsplan für EUDI-Wallet

Kommunen in Deutschland fehlt für die ab dem 2. Januar 2027 geltende Pflicht, die deutsche EUDI-Wallet „d-you“ zu akzeptieren, noch immer ein klarer bundesweiter Umsetzungsplan. Kommunalvertreter fordern deshalb eine verbindliche Roadmap bis 2027 mit Zeitplan, Zuständigkeiten und zentral bereitgestellten Lösungen für alle rund 11.000 Kommunen. Offen sind aktuell zentrale technische Fragen sowie eine Aufklärungskampagne für Bürger und Verwaltungsmitarbeitende.

Further Reading

Die EU-AMLR kommt – aber wie steht’s um die RTS- und ITS-Vorgaben der AMLA?

Die europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA veröffentlicht in kurzen Abständen neue Regulatory Technical Standards (RTS), Implementing Technical Standards (ITS) und Guidelines (GL). Jede davon kann direkte Auswirkungen auf Ihre Compliance-Prozesse haben. Der WebID Regulatory Tracker enthält eine Übersicht zum Umsetzungsstand der relevanten Rechtsakte, kompakt, verlässlich und laufend aktualisiert.

Ihr Weg zur AMLR-Readiness

Hier finden Sie weitere Informationen und eine Übersicht von KYC-/KYB-Lösungen, die Sie bei der Umsetzung der neuen EU-AMLR-Vorgaben unterstützen.

EU-AMLR-konforme Identifikation