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Politisch Exponierte Person (PEP)

Politisch exponierte Personen (PEP): Definition und Wissenswertes

Für funktionierende Geschäftsbeziehungen ist es wichtig, dass von Beginn an eine solide Vertrauensbasis besteht, Finanzinstitute, Behörden und Unternehmen also wissen, mit wem sie es bei ihren potenziellen Neukund:innen zu tun haben. Die Grundlagen dafür werden durch den Know-Your-Customer-Prozess (kurz KYC-Prozess) geschaffen.

Zeigt sich bei dieser Prüfung, dass es sich um eine politisch exponierte Person handelt, muss bei der Identitätsprüfung besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden.

Dieser Beitrag handelt davon, wie Unternehmen eine “politisch exponierte Person” (PEP) erkennen können und welche Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zielführend sind.

Wer oder was ist eine politisch exponierte Person (PEP)?

Wer genau als politisch exponierte Person (PEP) einzustufen ist, definiert das Geldwäschegesetz (GwG). Gemäß § 1 Abs. 12 GwG handelt es sich bei einer PEP um jede natürliche Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat. Denn bei einer ehemaligen politisch exponierten Person haben die Verpflichteten für mindestens zwölf Monate nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Amt das Risiko zu berücksichtigen. Ebenso fallen darunter Personen, die ein vergleichbar politisch bedeutsames öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben oder ausgeübt haben.

Der Paragraf beinhaltet weitere Informationen dazu, wer als politisch exponierte Person einzustufen ist – und benennt dazu auch ganz konkrete Funktionen und Personenkreise, die hier jedoch nicht abschließend genannt seien:

  • Minister:innen, Staatschef:innen, Regierungschef:innen sowie Mitglieder der Europäischen Kommission
  • Parlamentsabgeordnete
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien
  • Mitglieder von obersten Gerichtshöfen und Verfassungsgerichtshöfen
  • Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen oder Zentralbanken
  • Botschafter:innen
  • Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen staatseigener Unternehmen.

Um eine mögliche Terrorismusfinanzierung oder andere Gefahren zu verhindern – und das eigene Unternehmen sowie den Staat vor den Folgen von Geldwäsche schützen zu können, sind politisch exponierte Personen gemäß GwG einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.

Erhöhtes Risiko bei politisch exponierten Personen

Die erhöhte Sorgfaltspflicht bei politisch exponierten Personen basiert auf der Annahme, dass diese aufgrund ihrer besonderen gesellschaftlichen Rolle in einem gesteigerten Maß Ziel von Korruptionsversuchen darstellen.

Erweiterte Sorgfaltspflicht für das PEP-Umfeld

Die erweiterte Sorgfaltspflicht gilt nicht bloß für eine politisch exponierte Person selbst: Auch Familienmitglieder oder Personen, die dieser PEP persönlich nahestehen, können der so genannten Enhanced Due Diligence (EDD, im Deutschen “Erweiterte Sorgfaltspflicht”) unterliegen. Im Geldwäschegesetz (GwG) ist hierzu festgehalten, dass das Risiko hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Geldwäsche- oder Korruptionsfälle auch bei Familienmitgliedern von politisch exponierten Personen vorliegen kann.

Entsprechend benennt das Gesetz ebenfalls konkret, wer als Familienmitglied eingestuft wird:

  • Ehepartner:innen
  • eingetragene Lebenspartner:innen
  • ein Kind und dessen Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • jedes Elternteil.

Zu guter Letzt wird dieser Personenkreis ergänzt um weitere einer PEP nahestehende Personen. Unter diesen Begriff fallen natürliche Personen etwa Geschäftspartner:innen , die mit der politisch exponierten Person in einer wirtschaftlichen Verbindung stehen, siehe §1 Abs. 14 GWG Hier wird als ein Beispiel die Verbindung durch wirtschaftliches Eigentum genannt.

Risiken bei der Zusammenarbeit mit politisch exponierten Personen

Bei der Zusammenarbeit oder einem Geschäftskundenverhältnis mit politisch exponierten Personen (PEP) werden vier Risikokategorien unterschieden:

  1. Risiko der Bestechung von PEP

Politisch exponierte Personen in öffentlichen Ämtern haben unter anderem die Aufgabe, über die Vergabe von hochpreisigen Aufträgen zu entscheiden. Somit kann es hier vermehrt zu Bestechungsversuchen durch Unternehmen oder natürliche Personen kommen, die so ihre Chancen verbessern wollen.

  1. Risiko der Geldwäsche durch PEP

Neben dem Risiko der Bestechung besteht ebenso die Gefahr, dass politisch exponierte Personen missbraucht werden könnten, um unrechtmäßig erworbene Gelder zu waschen. Möglich wäre dies beispielsweise über Strohfirmen, internationale Überweisungen oder die Unterstützung von Familienmitgliedern.

  1. Risiko der Finanzierung von Terrorismus durch PEP

Aufgrund ihrer besonderen Position besteht für PEP ein erhöhtes Risiko, dass Terroristische Organisationen an sie herantreten, um sie – wenn auch unwissentlich – für die Terrorismusfinanzierung auszunutzen.

  1. Risiko der Korruption durch PEP

Politisch exponierte Personen sind aufgrund ihrer besonderen Position einem höheren Korruptionsrisiko ausgesetzt. Wird eine PEP mit dem Thema Korruption in Verbindung gebracht, so wirkt sich dies nicht nur negativ auf die betroffene PEP aus: Auch die Reputation von Menschen und Unternehmen, die mit dem Vorfall in Zusammenhang gebracht werden könnten, sind meist nachhaltig negativ beeinträchtigt.

Sorgfaltspflicht bei der Identifikation einer PEP

Im Kampf gegen die Wirtschafts- und Finanzkriminalität ist die sogenannte Sorgfaltspflicht, auch Due Diligence genannt, ein wichtiger Faktor. Die Vorgaben zur Erfüllung der verstärkten Sorgfaltspflichten sind im Geldwäschegesetz (GwG) in § 15 festgehalten.

Bei den Sorgfaltspflichten wird unterschieden zwischen der Standard Due Diligence (kurz SDD) und der Enhanced Due Diligence (kurz EDD). Bei der EDD handelt es sich um die sogenannte verstärkte Sorgfaltspflicht. Diese greift unter anderem dann, wenn es sich bei den jeweiligen potenziellen Kund:innen oder Geschäftspartner:innen um politisch exponierte Personen handelt – und somit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht.

Ziele der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD)

Die Enhanced Due Diligence (EDD) dient dem Ziel, das Risiko für folgende ernstzunehmende Gefahren bestmöglich – denen politisch exponierte Personen und deren Umfeld besonders stark ausgesetzt sind, zu minimieren:

Darüber hinaus soll die verstärkte Sorgfaltspflicht dazu beitragen, die Sicherheit des Finanzsystems insgesamt zu gewährleisten.

Korrekte Risikoeinstufung einer PEP

Mit den passenden Maßnahmen ist es Unternehmen möglich, politisch exponierte Personen zunächst im Rahmen einer ersten Due-Diligence-Prüfung zu erkennen und dann die entsprechenden Maßnahmen auf Basis der korrekten Risikoeinstufung zu initiieren. Diese Einstufung beruht dabei auf den folgenden Annahmen:

Hohes Risiko:
Staatsoberhäupter, Parlamentsabgeordnete und andere prominente Vertreter:innen von Organisationen, Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene erfordern eine gründliche Due-Diligence-Prüfung.

Normales Risiko:

Botschafter, Leiter von Finanzinstituten und religiöse Führer gehören beispielsweise in diese Entität, denn sie können großen Einfluss ausüben und erfordern darum eine strenge Überprüfung.

Geringes Risiko:
Bürgermeister oder auf regionaler Ebene tätige Politiker, die nur wenige internationale Verbindungen oder Autorität haben, erfordern trotz des geringen Risikos Aufmerksamkeit.

 

Das im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung einzuschätzende Risiko bei politisch exponierten Personen nimmt somit von “ hoch” bis “gering” ab. Je nach Einstufung eines PEP in eine der Ebenen müssen Finanzinstitute, Behörden und Unternehmen angemessene Anti-Money-Laundering-Maßnahmen (kurz AML-Maßnahmen) ergreifen, um die Risiken bestmöglich zu reduzieren.

PEP-Risiko nach Ländern

Ein weiterer Faktor zur Einschätzung der Risikowahrscheinlichkeit in Verbindung mit politisch exponierten Personen ist das Land, aus dem heraus (oder in dem) eine PEP wirtschaftlich aktiv ist. Agiert sie beispielsweise in Ländern mit wirtschaftlich weniger streng regulierten Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erhöht sich das Risiko. Auch hierzu gibt es entsprechende Listen.

Politisch exponierte Personen erkennen

Im Rahmen des Anti-Money-Launderings (AML) sind Unternehmen verpflichtet, gezielte Maßnahmen zur Erkennung von PEP durchzuführen.

Selbst bei langjährigen, funktionierenden Geschäftsbeziehungen genügt es nicht davon auszugehen, dass man den Geschäftspartner kennt – und daher auf eine gründliche Überprüfung verzichtet. In Einzelfällen ist es sogar erforderlich, auch die weiteren Geschäftsbeziehungen eines PEP zu überprüfen, etwa deren Kund:innen, Lieferant:innen.

Sobald sich eine neue Geschäftsbeziehung anbahnt, ist eine Identitätsprüfung der Kund:innen durchzuführen und auf Basis dieser Daten hat auch eine Due Diligence zu erfolgen.

Um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, nutzen Finanzinstitute, Versicherungen und andere Unternehmen Software-Lösungen für den Abgleich ihrer Kundendaten mit Einträgen in Sanktions- oder PEP-Listen – national und international. Hierfür gibt es innovative technische Lösungen, die sich nahtlos in bereits bestehende Systeme integrieren lassen – beispielsweise von WebID.

Folgen einer nicht vollständigen PEP-Kontrolle

Wenn ein Unternehmen die PEP-Kontrolle nicht vollständig durchführt, steht nicht bloß die Reputation auf dem Spiel. Es können auch hohe Bußgelder nach dem Geldwäschegesetz (GwG) anfallen. Die Höhe der Geldbuße ist in § 56 Abs.3 GwG geregelt und kann – je nach Schwere des Verstoßes – in manchen Fällen sogar bis zu fünf Millionen Euro oder dem doppelten Wert des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils betragen.

Über WebID

Die technologisch ausgereiften, automatisierten Identifikationslösungen der WebID, etwa TrueID oder AccountID, sind GwG-konform und tragen im Rahmen des KYC-Prozesses dazu bei, Kund:innen schnell und effizient zu identifizieren.

WebID setzt in der fundierten Identitätsprüfung auf KI-gestützte Analysen und maschinelles Lernen – und diese Lösungen lassen sich nahtlos in bereits aktive Systeme implementieren. Über unsere Technologiepartner können sie optional um einen Hintergrundabgleich mit PEP-Listen erweitert werden, wodurch politisch exponierte Personen schnell identifiziert und einer erweiterten Due-Diligence-Prüfung unterzogen werden können.

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