Geldwäschegesetz (GwG)
Was Unternehmen zur geldwäscherechtlichen Identifizierung wissen müssen
Geldwäsche, also das Einschleusen, Verschleiern sowie die Integration illegaler Vermögenswerte und Einkünfte in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf, ist strafbar und ein grenzüberschreitendes, internationales Problem.
Aufgrund der Globalisierung der Finanzmärkte sind die Methoden der Geldwäsche komplexer geworden, weshalb gemeinsame Standards zur Bekämpfung geschaffen wurden, die kontinuierlich angepasst werden: international mit der “Financial Action Task Force on Money Laundering” sowie auf EU-Ebene mit dem Anti-Geldwäschegesetz AMLD. Auf nationaler Ebene kommt das Geldwäschegesetz (GwG) zum Tragen, in das die internationalen und europäischen Standards einfließen.
In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie eine geldwäscherechtliche Identifizierung aussieht und welche Neuerungen 2024 im Geldwäschegesetz verankert wurden.
Was ist das Geldwäschegesetz?
Ziel ist es Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und Steuerflucht zu bekämpfen. Dabei fordert das Geldwäschegesetz die in Deutschland tätigen Finanzinstitute auf, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.
Es beinhaltet im Wesentlichen die Verpflichtung für unter anderem Banken und Gewerbetreibende, ihre Kund:innen zu identifizieren sowie deren Identifikationsdaten aufzubewahren.
Die einschlägigen Regelungen finden sich im GwG. Sie zielen ab auf eine umfassende, nachhaltige und effektive Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu deren Mitwirkung die sogenannten Verpflichteten (Personen und Unternehmen) aus dem Finanz- sowie dem Nichtfinanzbereich angehalten sind.
Mitwirkungspflichten gemäß Geldwäschegesetz
Bei Verstößen gegen das GwG drohen hohe Bußgelder. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass sich Unternehmen und Finanzinstitute an die rechtlichen Vorgaben halten, im Wesentlichen:
- mit GwG-konformen Know-Your-Customer-Prozessen (KYC) inklusive der damit einhergehenden Due-Diligence-Prozesse,
- mit der Dokumentationspflicht, also der Aufzeichnung und sicheren Speicherung aller relevanten Informationen für mindestens fünf Jahre,
- mit Etablierung eines umfassenden Compliance-Systems mit klaren organisatorischen Strukturen und Verantwortlichkeiten.
Wann ist eine geldwäscherechtliche Identifizierung erforderlich?
Die Identifizierungspflicht ist ein zentrales Instrument des GwG im Kampf gegen Geldwäsche. Hierüber soll beispielsweise Terrorismusfinanzierung vermieden und eine bessere Nachverfolgbarkeit von Finanzströmen erreicht werden, sodass kriminell erwirtschaftete Gelder nicht unerkannt in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden können.
Mit der im GwG festgeschriebenen Identifizierungspflicht soll sichergestellt werden, dass die Verpflichteten die Identität ihrer Kund:innen und gegebenenfalls auch deren wirtschaftlich Berechtigte kennen. Eine geldwäscherechtliche Identifizierung ist bei folgenden Anlässen erforderlich:
- Beim Onboarding neuer Kund:innen, von Privatpersonen sowie vertretungsberechtigten Personen (bei Unternehmen), etwa beim Eröffnen eines neuen Kontos.
- Bei Transaktionen, die über eine festgelegte Summe hinausgehen, beispielsweise bei Bartransaktionen über 10.000 Euro,
- wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, und zwar unabhängig von der Transaktionshöhe,
- wenn Zweifel an der Echtheit der Kundendaten bestehen, also wenn die Angaben unvollständig oder widersprüchlich erscheinen.
Wie erfolgt eine Identifizierung gemäß GwG?
Eine GwG-konforme Identifizierung von Kund:innen ist genau geregelt und umfasst zwei zentrale Schritte.
- Prüfung der Identität:
Bei natürlichen Personen muss ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt und überprüft werden.
Bei juristischen Personen, also Vertretungsberechtigten, ist zusätzlich ein Nachweis zu erbringen, dass sie die Befugnis haben, im Namen eines Unternehmens zu handeln, wofür Handelsregisterauszüge, Genossenschaftsregister oder Auszüge aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis vorzulegen sind. - Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten:
Bei Unternehmen und Organisationen muss festgestellt werden, wer die “wirtschaftlich Berechtigten” sind. Das sind beispielsweise Personen, die ein Unternehmen im Hintergrund kontrollieren (mit einem Besitzanteil von mehr als 25 %). Diese Personen müssen ebenfalls identifiziert werden, um die tatsächlichen Inhaber:innen der Gelder und deren Herkunft nachvollziehbar zu machen.
Welche Möglichkeiten zur Identifizierung sind zulässig?
Eine geldwäscherechtliche Identifizierung ist auf unterschiedliche Weise möglich:
- Persönliche Identifizierung:
Dass jemand persönlich in einer Filiale oder in einem Unternehmen erscheint und ein Ausweisdokument zur Identifikation vorzeigt, wird angesichts der fortschreitenden Digitalisierung inzwischen weniger häufig praktiziert, ist aber GwG-zulässig. Allerdings kann hierbei nicht ausgeschlossen werden, dass ein gefälschtes Ausweisdokument vorgelegt wird, welches die prüfende Person nicht als Fälschung erkennt. - Postident-Verfahren:
Bei dieser inzwischen ebenfalls seltener genutzten Lösung muss sich die zu identifizierende Person mit einem gültigen Ausweisdokument durch einen Mitarbeitenden in eine Postfiliale verifizieren lassen. Auch hier ist Dokumentenfälschung nicht auszuschließen. - Videoident-Verfahren:
Unternehmen, die beispielsweise VideoID einsetzen, verwenden eine der sichersten und komfortabelsten Lösungen zur GwG-konformen Identifikation, die aktuell verfügbar sind. Ein Mitarbeitender prüft dabei während eines kurzen Video-Calls die Echtheit des Ausweisdokuments und der Person anhand biometrischer Merkmale. - Elektronische Identifikationsverfahren:
Haben Kund:innen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sowie ein Smartphone mit NFC-Funktion, können Unternehmen deren Identität – beispielsweise unter Verwendung von eID – in einem sicheren digitalen Prozess verifizieren, indem die im Personalausweis gespeicherten Daten ausgelesen werden. Aber auch GwG-konforme, automatisierte Identifikationslösungen wie AccountID fallen unter die Kategorie elektronischer Verfahren. Hier allerdings erfolgt die Verifikation über eine Referenzüberweisung im Online-Banking.
Änderungen des Geldwäschegesetzes ab 2024
Ursprünglich galt das Geldwäschegesetz nur für Unternehmen, die direkt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) unterstellt waren. Inzwischen sind jedoch nahezu alle Branchen verpflichtet, unter anderem sichere KYC-Prozesse und damit geeignete Identifikationslösungen für das Onboarding von Nutzer:innen vorzuhalten.
Das GwG wird kontinuierlich angepasst. So wurden etwa 2023 die Paragrafen zum Datenschutz und dem Barzahlungsverbot für Immobilien (§ 11a und § 16a GwG) hinzugefügt. Und seit dem 01.01.2024 kann eine Sanktionierung erfolgen, wenn Unternehmen es unterlassen, sich im seit 2023 verbindlichen Meldeportal „goAML“, dem Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU), zu registrieren.
Geldwäsche 101: Einführung und AnleitungGeldwäsche 101: Einführung und Anleitung
In diesem Beitrag zum Thema Geldwäsche geht es darum, wie etwa Banken Verdachtsfälle identifizieren, welche Auswirkungen und Konsequenzen für Unternehmen entstehen können und wohin die Reise in Bezug auf Geldwäscheprävention geht.
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