Enhanced Due Diligence (EDD)
Enhanced Due Diligence (EDD): Wissenswertes und Einblicke
Finanzinstitute, Versicherungen und viele andere Unternehmen sind in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche, Finanzbetrug und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Im Rahmen der Know-Your-Customer-Verfahren (KYC) müssen Instrumente zum Einsatz kommen, mit denen die individuelle Vertrauenswürdigkeit geprüft und die entsprechende Risikobewertung von Kund:innen und Geschäftspartner:innen durchgeführt werden kann.
Bei der Enhanced Due Diligence (EDD), übersetzt ins Deutsche “verstärkte Sorgfaltspflicht”, handelt es sich um ein Prüfverfahren, das Bestandteil dieser KYC-Prozess ist.
Definition Enhanced Due Diligence
Der Begriff “Enhanced Due Diligence (EDD)”, aus dem Englischen “verstärkte Sorgfaltspflicht”, meint die sorgfältige Prüfung und Analyse von Kund:innen, Geschäftsparter:innen und Unternehmen etwa während des Onboarding-Prozesses im Hinblick auf die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse. Studien zeigen, dass ein streng durchgeführter EDD-Prozess die Risiken für Betrug und finanzielle Verluste um bis zu 80 Prozent reduzieren kann. Darum ist ein effizienter Enhanced-Due-Diligence-Prozess eine verbindliche Vorgabe für Versicherungen, Unternehmen und Banken, wenn einer der im Folgenden aufgeführten Indikatoren vorliegt.
Unterschied zwischen Standard Due Diligence und Enhanced Due-Diligence
Bei der Standard Due Diligence handelt es sich um die allgemeine Sorgfaltspflicht. Sie sieht die Kontrolle von Ausweisdokumenten vor – siehe auch Customer Due Diligence (CDD). Zusätzlich dazu sind Unternehmen verpflichtet, Kundeninformationen, die Herkunft von Geldern sowie die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Kund:innen oder Geschäftspartner:innen zu prüfen.
Die Enhanced Due Diligence ist deutlich umfassender und geht tiefer in die Bewertung der potenziellen Gefahren ein, die mit Hochrisiko-Kund:innen und -transaktionen verbunden sind. Die Grundlage hierfür bildet das Geldwäschegesetz §15 Absatz 3 GwG.
Wann kommt Enhanced Due Diligence zum Einsatz?
Die verstärkte Sorgfaltspflicht gemäß GwG muss immer zusätzlich zu der allgemeinen Sorgfaltspflicht erfüllt sein, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren vorliegen:
- Hochrisikoland oder Gerichtsbarkeit: Hat eine Person oder ein Unternehmen den Wohn- oder Unternehmenssitz in einem Hochrisikoland oder einem Hochrisikodrittland, also in Ländern mit schwachen Antigeldwäschegesetzen (AML oder “Anti Money Laundering”), sind Enhanced-Due-Diligence-Prüfungen unabdingbar.
- Personenstatus: Wenn es sich um eine “Politisch exponierten Person” (PEP), einem Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt, müssen diese ebenfalls eine verstärkte Sorgfaltspflicht erfüllen.
- Krimineller Verdacht: Zeigt sich bei der Durchführung der vereinfachten Prüfung, dass möglicherweise auch nur der einfache Verdacht krimineller Aktivitäten oder Transaktionen vorliegt, muss eine EDD durchgeführt werden.
- Auffällige Geschäftsstrukturen: Privatpersonen, deren Transaktionen besonders komplex oder ungewöhnlich groß sind, einem ungewöhnlichen Muster folgen oder kein offensichtlicher wirtschaftlicher oder rechtmäßiger Zweck haben, sind gemäß den EDD-Vorgaben zu prüfen.
- Hochrisikobranchen: Branchen mit Hochrisiko-Kennzeichnung, also beispielsweise im Bereich Krypto-Währung, Glücksspiel oder Waffenhandel, unterliegen oftmals ebenfalls den EDD-Vorgaben.
Zur Erkennung, ob einer oder mehrere dieser Faktoren vorliegen, müssen Unternehmen schon weit früher ansetzen, nämlich bei der Wahl der richtigen, rechtskonformen Identifikationslösung für den KYC-Prozess, auf deren Grundlage gegebenenfalls eine erweiterte Risikobewertung initiiert werden kann.
Maßnahmen zur Durchführung der verstärkten Sorgfaltspflicht
Die verstärkte Sorgfaltspflicht ist in die rechtlichen KYC- und AML-Rahmenvorgaben eingebettet und entsprechend müssen Finanzinstitute und Unternehmen sicherstellen, dass sie die notwendigen Maßnahmen zur erweiterten Prüfung von Personen und Transaktionen überhaupt durchführen können.
Unternehmen können beispielsweise folgende Maßnahmen zur Durchführung einer EDD ergreifen:
- Prüfung von Bankverbindungen: Für eine konkrete Prüfung der angegebenen Bankverbindungen führen sie Mikrozahlungen durch.
- Identitätsprüfungen mit biometrischen Merkmalen: Neben der klassischen Zusendung der Kopie von Ausweisdokumenten setzen sie auf eine Prüfung biometrischer Merkmale.
- Quellen von Vermögen prüfen: Sie überprüfen die Herkunft des wirtschaftlichen Eigentums sowie des Vermögens einer Person.
- Medienscreening: Mit Hilfe des Screenings von Medienberichten ermitteln sie – wenn auch aufwändig – mögliche Beteiligungen an illegalen Aktivitäten.
- Transaktionsüberwachung: Bei Personen oder Unternehmen können auffällige Transaktionen detailliert überwacht werden – inklusive Dokumentationsanforderung.
- Sanktionsprüfung: Beim Abgleich mit Sanktionslisten aus dem In- und Ausland lassen sich mögliche Geschäftsbeziehungen überprüfen.
- Anforderung von Geheimdienstberichten: In einzelnen Fällen können sie sogar Berichte des Geheimdienstes anfordern.
Aufzeichnungen im EDD-Prozess
Im Rahmen des EDD-Prozesses gibt es detaillierte Aufzeichnungen zu den einzelnen Schritten. Auf dieser Basis lässt sich eine fundierte Risikobewertung erstellen.
Mögliche Herausforderungen bei der Durchführung der Enhanced Due Diligence (EDD)
Eine der größten Herausforderungen bei der verstärkten Sorgfaltspflicht ist es, diese einzuhalten und zugleich die Erwartungen der Kund:innen an schnelle Prozesse zu erfüllen.
Neben dieser Herausforderung, kundenorientierte und schnelle Prozesse bereitstellen zu können, ergeben sich für Finanzinstitute und andere Unternehmen weitere kritische Aspekte:
- Vorschriften: Da die jeweiligen Gerichtsbarkeiten die Vorgaben zur EDD individuell auslegen, kann es schwierig sein, alle Vorschriften im Blick zu haben und ordnungsgemäß einzuhalten.
- Änderungen der Regulierungen: Informieren sich Unternehmen gegenseitig nicht ausreichend über Veränderungen im Bereich der Enhanced Due Diligence, kann die Nichteinhaltung der Vorschriften erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Spielraum der Vorschriften: Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Auslegung der Vorgaben gibt es einen gewissen Spielraum – mit entsprechenden Gefahren.
Aber: Mit dem Einsatz modernen Technologien – wie zum Beispiel geeigneten Identifikationslösungen im Rahmen der KYC-Prozesse, sowie verschiedenen Instrumenten zur Transaktionsüberwachung – lassen sich die Anforderungen an die Enhanced Due Diligence sicherer und effizienter umsetzen. Kombiniert mit regelmäßigen Compliance-Schulungen können die genannten Herausforderungen besser gemeistert werden.
Wiederholung der Enhanced Due Diligence (EDD)
Dazu, wie häufig eine verstärkte Due Diligence bei Kund:innen durchgeführt werden muss, gibt es keine eindeutigen Regelungen. Eine Orientierungshilfe bietet zumindest die Vorgabe, dass Unterlagen aus einer erfolgten EDD gemäß GwG fünf Jahre aufzubewahren sind. Danach sollte, zur eigenen Absicherung, eine erneute Kontrolle erfolgen.
Erweisen sich beobachtete Transaktionen als auffällig, sollte die Enhanced Due Diligence ebenfalls wiederholt werden.
Welche Konsequenzen hat die Nichtdurchführung der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD)?
Kommen Unternehmen der Enhanced Due Diligence nicht nach, kann dies hohe Geldstrafen und enorme Reputationsschäden nach sich ziehen.
Insbesondere letztere können sich nachhaltig negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken, da sie die Bindung zwischen Kund:innen und Unternehmen beeinträchtigen.
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Diese Expertise kann im Rahmen von durchzuführenden Enhanced-Due-Diligence-Verfahren dazu genutzt werden, die erforderlich werdende Identitätsprüfung von Geschäftspartner:innen und Kund:innen zu verbessern.
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