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Laundromat

The Laundromat – Januar Ausgabe 2026

Geldwäsche in Deutschland: Umfang und Herausforderungen

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Verfasst vonChristiane Hattemer
Veröffentlicht am03.01.2026

Der Jahreswechsel ist für viele eine Zeit des besinnlichen Rückzugs ins Private – ob das auch für Kriminelle gilt, die sich auf Geldwäsche und Finanzbetrug spezialisiert und ihr „Business“ längst mit skalierbaren Lösungen professionalisiert haben, sei mal dahingestellt. Dennoch: seit der Dezember-Ausgabe gab es offenbar kaum „aufsehenerregenden“ Fälle von Geldwäsche- und/oder Finanzbetrug.

Man könnte allerdings auch zu dem Schluss gelangen, dass ein enger Zusammenhang mit der vom Richterbund bereits seit geraumer Zeit beklagten zu geringen Personaldecke bei den ermittelnden Behörden besteht. »Es spielt der Organisierten Kriminalität in die Hände, dass bundesweit inzwischen 2000 Staatsanwälte fehlen, sich eine Million offene Verfahren bei den Ermittlern stapeln und gerade komplexe Fälle wegen fehlender Ressourcen häufig nicht ausermittelt werden können und mit Deals enden«, beklagte dessen Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn gegenüber der Funke Mediengruppe.

Geldwäsche in Deutschland: Umfang und Herausforderungen

Deutschland gilt bekanntermaßen als Geldwäscheparadies, weil Bargeldzahlungen nach wie vor weit sehr verbreitet sind. Jährlich sollen gemäß Deutschem Richterbund schätzungsweise 100 Milliarden Euro gewaschen werden, wie über verschiedene Medien Ende 2025 berichtetet wurde. Vermutlich wird dieser Schätzwert noch übertroffen, nicht zuletzt aufgrund der mittlerweile enorm auf dem Vormarsch befindlichen KI-basierten Betrugsszenarien.
Die Gründe dafür, dass es Kriminellen gelingt, illegale Gelder in den Finanzkreislauf zu bringen ohne dabei „aufzufliegen“, sind vielfältig, um hier nur einige Beispiele zu nennen:

  • Personell unterbesetzte, strukturell und technisch nicht ausreichend ausgestattete Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden erschweren eine gezielte Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzbetrug. In Kombination mit der bereits erwähnten, vom Richterbund Ende 2025 erneut beklagten, Unterbesetzung kann die Strafverfolgung gerade bei komplexen Fällen nicht hinterherkommen, möglicherweise auch, weil es ein „Zuständigkeits-Gerangel“ zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung neuer Stellen gibt.
  • Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden mit internationaler Beteiligung müsste weit über die bisherigen Aktivitäten hinausgehen.
  • Fehlende empirische Daten erschweren die gezielte Bekämpfung von Geldwäsche, dabei könnten bessere Kriminalstatistiken und sektorspezifische Analysen die Ermittlungsarbeit deutlich effizienter machen.
  • KI-basierte Instrumente, die bei Geldwäsche und Finanzbetrug zum Einsatz gebracht werden, ermöglichen es Kriminellen, ihre Aktivitäten auf einem gänzlich neuen Niveau zu skalieren und zu professionalisieren.

Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor

Die tendenziell fragmentierte und lückenhafte Aufsicht und Kontrollen im Nicht-Finanzsektor sowie eine geringe Sensibilisierung der Marktteilnehmenden in diesem Sektor hinsichtlich Bargeldtransaktionen gelten als wichtige Angriffsflächen für Kriminelle: Eine von Transparency International herausgegebene Studie zur „Geldwäschebekämpfung in Deutschland“ verweist auf eine 2016 durchgeführte Studie, die seinerzeit für den Nicht-Finanzsektor ein mögliches Geldwäschevolumen von 20 bis 30 Milliarden Euro schätzt. Dennoch wurden in diesem Sektor beispielsweise 2019 gerade mal 0,3 Prozent der Verpflichteten überprüft.

Dabei ist hinreichend bekannt, dass Drogenmafia, Familienclans, Offshore-Konten oder auch (anonyme) Immobilienkäufe mit Bargeld zentrale Probleme darstellen (laut Transparency International sollen allein in Berlin rund 10 Prozent der Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ihre Identität verschleiert haben).

Die Zahl der Verdachtsmeldungen aus dem Nicht-Finanzsektor ist zwar inzwischen gestiegen, bleibt allerdings insbesondere bei Berufsgruppen mit Verschwiegenheitspflicht nach wie vor ausbaufähig.

Geldwäsche im E-Commerce

Auch der E-Commerce-Sektor wird verstärkt zum Ziel von Geldwäscheaktivitäten, bei denen Kriminelle Gelder über Käufe, Rückerstattungen und fingierte Verkäuferkonten verschleiern. Sie wissen: internationale Transaktionen, digitale Zahlungsmethoden und schnelle Abläufe können hier leicht missbraucht werden. KI verschärft das Risiko, indem sie sowohl zur Erkennung als auch zur Automatisierung krimineller Aktivitäten dient.

Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wie die weltweit agierende FATF (Financial Action Task Force), die US-Behörde FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network) sowie die EU verpflichten Plattformbetreiber zwar, stärkere Anti-Money-Laundering (AML)- und Know-Your-Customer (KYC)-Kontrollen einzuführen – viele dieser Plattformen weisen jedoch weiterhin Defizite auf.

Zum Thema Geldwäsche im Online-Handel empfehlen wir einen Artikel in der E-Commerce Times, der Ende Dezember 2025 veröffentlicht wurde.

EU-weite Neuerungen zur Geldwäschevermeidung seit 2021

Seit 2021 treibt die EU ein umfassendes Geldwäsche-Paket voran, das eine direkte und in allen europäischen Mitgliedstaaten geltende Vereinheitlichung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben (Single Rule Book) mit sich bringt. Wie in einem Beitrag des Beratungsunternehmens Deloitte ausgeführt wird, umfasst dieses Geldwäsche-Paket im Wesentlichen:

  • die Etablierung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) am Standort Frankfurt (AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620),
  • die ab 27. Juli 2027 für alle verpflichteten Unternehmen verbindliche Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (AML-Verordnung (EU) 2024/1624),
  • die Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten einzuführenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (6. AML-Richtlinie),
  • die seit 29. Juni 2024 in Kraft getretene Neufassung der Verordnung über die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers und bestimmten Krypto-Vermögenswerten (ToFR, Verordnung (EU) 2023/1113).

Netzwerk für Kryptowährungsbetrug und Geldwäsche zerschlagen

In einer von Europol und Eurojust koordinierten internationalen Operation wurde ein Netzwerk für Kryptowährungsbetrug und Geldwäsche zerschlagen, das über 700 Millionen Euro gewaschen hatte. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine einzelne betrügerische Krypto-Plattform, aus der sich ein komplexes, grenzüberschreitendes System mit zahlreichen Fake-Investment-Websites entwickelte. Tausende Opfer wurden durch gefälschte Online-Werbung und manipulierte Callcenter-Methoden zu weiteren Zahlungen verleitet.

Die Ermittlungen führten im Oktober 2025 zu koordinierten Razzien in Zypern, Deutschland und Spanien, bei denen neun Verdächtige festgenommen und Vermögenswerte im Wert von über 1,5 Millionen Euro beschlagnahmt wurden. Eine zweite Phase im November 2025 richtete sich gegen die Affiliate-Marketing-Strukturen hinter den betrügerischen Werbekampagnen, die oft gefälschte Prominentenwerbung und Deepfakes nutzten.

An den Operationen waren Strafverfolgungsbehörden aus Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Israel, Malta, Spanien und Zypern beteiligt. Europol lieferte operative, logistische und analytische Unterstützung, insbesondere bei der Rückverfolgung und Beschlagnahme illegaler Kryptowährungen.

Die Ermittlungen gegen die Organisation laufen weiter.

Geldwäschenachrichten im Überblick

Niederlande senken den Maximalbetrag für Bargeldzahlungen auf 3.000 EUR

Zum 1. Januar 2026 verschärften die Niederlande ihr Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (niederländisch: Wet ter voorkoming van witwassen en financiering van terrorisme/Wwft) deutlich. Kernpunkt ist ein absolutes Verbot von Barzahlungen ab 3.000 Euro für den Kauf und Verkauf von Waren. Dieses gilt für einzelne sowie zusammenhängende Transaktionen und wird streng durch die neue Aufsichtsbehörde DFEI (niederländisch: Dienst Financieel-Economische Integriteit) überwacht. Verstöße können als Wirtschaftsdelikte mit erheblichen Geldbußen und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Gleichzeitig soll ab 2027 eine gesetzliche Pflicht zur Annahme von Bargeld bis 3.000 Euro gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern eingeführt werden. Weitere Informationen zu dieser Änderung in den Niederlanden sind nachzulesen bei Taylor Wessing.

 

Die BaFin beendet Aufsicht bei der Deutschen Bank

Rund sieben Jahre, nachdem die Deutsche Bank von der BaFin unter Aufsicht gestellt wurde, um die Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu überwachen, ist nun auch der letzte behördliche Sonderbeauftragte abgezogen worden. Denn die Deutsche Bank hat die Defizite inzwischen erfolgreich beseitigt, wie in der Süddeutschen Zeitung bereits im November berichtet wurde.

Leseempfehlungen

Fake ID Fraud

Digitale Ident-Verfahren sind inzwischen selbstverständlich geworden, wenn es darum geht, Verträge zu schließen, Zugänge zu ermöglichen oder Zahlungen durchzuführen. Digitale KYC- und KYB-Prozesse sind jedoch auch zum Ziel für Fake ID Fraud geworden, eine Variante von Ident-Betrug, die unbestreitbar auf dem Vormarsch ist.  Wissenswertes zur wachsenden Bedrohung durch Fake ID Fraud ist nachzulesen im WebID Glossar.

AMLD

Einen Überblick über die zentralen Aspekte sowie die Entwicklung der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD) bietet ebenfalls das WebID-Glossar.

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