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Transparenzregister

Das Transparenzregister: Schlüssel zur Bekämpfung von Geldwäsche, Finanzbetrug und Korruption

In einer zunehmend international vernetzten Welt ist Transparenz für Firmen nicht nur ein Schlagwort in den HR-Abteilungen, sondern ein wesentlicher Treiber für die Integrität von Unternehmen und Organisationen. Das Transparenzregister beispielsweise spielt in einem GwG-/AML-konformen Know-Your-Business-Prozess (KYB) eine zentrale Rolle. Doch was genau ist das Transparenzregister, und warum ist es so wichtig?

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist eine zentrale Plattform, die Informationen und Daten über die wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners oder UBOs) von Unternehmen sammelt und bereitstellt. Bei diesen UBOs handelt es sich um natürliche Personen, die die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, beziehungsweise Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft halten.

Das Transparenzregister wurde in Deutschland auf Basis des Geldwäschegesetzes (GwG) eingeführt und ist Teil der Bemühungen zur Bekämpfung verschiedenster Finanzdelikte wie etwa Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung. Es soll dazu beitragen, die wahren Strukturen und juristischen Einheiten in Unternehmen offenzulegen und somit intransparente Geflechte zu durchbrechen.

Das Transparenzregister basiert auf der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD)

Die Grundlage für das Transparenzregister wurde durch europäisches Recht geschaffen, insbesondere durch die Vierte und Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD).

Gemäß den AMLD-Richtlinien sind alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Transparenzregister einzuführen, denn nur so können einheitliche Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Formen des Finanzbetrugs gewährleistet werden.

Auf europäischer Ebene existiert zudem das „European Beneficial Ownership Registers Interconnection System” (BORIS), das die nationalen Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten miteinander vernetzt. Dieses System ermöglicht den grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte, deren Gesellschaft oder Unternehmen den Sitz etwa in einem anderen EU-Land hat.

Wer muss im Transparenzregister geführt sein?

Nach der 2021 erfolgten Novelle des Geldwäschegesetzes sind nahezu alle Gesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) im Transparenzregister anzugeben.

Zu den Gesellschaftsformen, die ihre wirtschaftlich Berechtigten nennen müssen, zählen in Deutschland:

  • GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • AGs (Aktiengesellschaften)
  • KGs (Kommanditgesellschaften)
  • Vereine und Stiftungen

Von der Eintragungspflicht ausgenommen sind Einzelunternehmen und Gesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte bereits über andere Register (beispielsweise das Handelsregister) eindeutig erkennbar sind.

Auf EU-Ebene umfasst die Transparenzregister-Meldepflicht beispielsweise folgende Unternehmensformen:

  • SA und SARL in Frankreich und Luxemburg (Société Anonyme und Société à Responsabilité Limitée)
  • PLC und Ltd in Großbritannien und Irland (Public Limited Company und Private Limited Company
  • SRL und SPA in Italien (Società a Responsabilità Limitata und Società per Azioni)
  • SRL und SA in Spanien (Sociedad de Responsabilidad Limitada und Sociedad Anónima)
  • NV und BV in den Niederlanden und Belgien (Naamloze Vennootschap und Besloten Vennootschap).

Herausforderungen bei der Nutzung des Transparenzregisters

Für Personen und Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, ihre Angaben im Transparenzregister vorzuhalten, ist es nicht immer leicht, alle Vorgaben einzuhalten.

Rechtliche und regulatorische Anforderungen

Die gesetzlichen Grundlagen des Transparenzregisters sind komplex und unterliegen einer kontinuierlichen Anpassung – genau wie auch die GwG-/AML-Vorgaben regelmäßig aktualisiert werden.

Hinzukommt, dass neben der ordnungsgemäßen Nennung der UBOs im Transparenzregister weitere handels- und steuerrechtliche Vorschriften eingehalten werden müssen, damit beispielsweise die von Banken und Geschäftspartner:innen nicht bloß während des Onboardings durchzuführenden KYB-Verfahren keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen.

Administrative und finanzielle Aufwände

Die Registrierung im Transparenzregister geht mit administrativem Aufwand einher. Unternehmen müssen die Informationen und Daten zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zusammenstellen, prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Vor allem bei komplizierten Gesellschaftsstrukturen und häufigem Wechsel der Eigentümer:innen und Berechtigten kann dies zeit- und ressourcenintensiv sein.

Hinzu kommen möglichweise Kosten, die durch die Eintragung und gegebenenfalls notwendige externe Beratungen entstehen. Viele Unternehmen empfinden diese Ausgaben als unverhältnismäßig, insbesondere wenn der wirtschaftliche Nutzen des Registers nicht direkt erkennbar ist.

Technische Schwierigkeiten und Nutzerfreundlichkeit

Die Online-Plattform des Transparenzregisters wurde in den letzten Jahren verbessert. Dennoch wird nach wie vor von Problemen bei der Navigation, der Dateneingabe oder dem Zugriff auf bereits eingetragene Informationen berichtet – und von Serverausfällen und längeren Ladezeiten.

Datenschutz und Sicherheit

Das Transparenzregister steht häufiger in der Kritik, weil sensible personenbezogene Daten erfasst und zugänglich gemacht werden. Unternehmen und wirtschaftlich Berechtigte befürchten Missbrauch oder unbefugte Zugriffe auf ihre Daten. Insbesondere seit der EU-weiten Vorgabe, dass bestimmte Daten für die Allgemeinheit einsehbar sein müssen, ist die Diskussion über den Schutz der Privatsphäre neu entbrannt.

Unzureichendes Wissen

Viele Unternehmen sind nicht ausreichend über die Pflichten und Anforderungen informiert, und die Leitfäden und behördlichen Schulungsmaterialien sind häufig unübersichtlich und schwer verständlich formuliert. Dadurch kann es zu falschen oder unvollständigen Eintragungen kommen, die wiederum Bußgelder nach sich ziehen können.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Meldepflicht

Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und die Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister nicht auf dem aktuellen Stand halten, drohen empfindliche Bußgelder. Diese können bis zu mehreren Hunderttausend Euro betragen.

Das Transparenzregister und der Datenschutz

Ein häufig geäußerter Kritikpunkt ist der Datenschutz. Zwar sind die Informationen im Transparenzregister nicht uneingeschränkt öffentlich, doch können sie unter bestimmten Voraussetzungen von berechtigten Personen, wie Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen, eingesehen werden. Dieser Zugang ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.

Fazit

Das Transparenzregister ist ein unverzichtbares Instrument, um Finanzbetrug zu bekämpfen und die Integrität in der Wirtschaft zu erhöhen. Unternehmen sollten die Eintragungspflicht ernst nehmen und sicherstellen, dass ihre Angaben stets aktuell sind. Langfristig profitieren nicht nur die Behörden, sondern auch die Unternehmen selbst von einer erhöhten Glaubwürdigkeit.

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