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EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD)

Was ist die Anti-Geldwäscherichtlinie?

Geldwäsche bezeichnet Verfahren und Methoden zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes oder illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist ein ernstzunehmendes Problem, da hierüber nicht bloß große Summen aus Drogengeschäften (à la Al Capone) reingewaschen und terroristische Aktivitäten finanziert werden. Sie stellt vielmehr insgesamt eine kontinuierlich wachsende Bedrohung für das Finanz- und Wirtschaftssystem dar – und kann auch betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Einbußen und Reputationsverlust zufügen.
Um diesen kriminellen Machenschaften Einhalt zu gebieten, wurde vom EU-Parlament bereits 1991 die europaweit geltende Anti-Money Laundering Directive, kurz AMLD eingeführt, die den Finanzinstitutionen und anderen betroffenen Unternehmen eine ganze Reihe an Regularien und Standards auferlegt, auf deren Basis die illegale Herkunft von Geldern zu identifizieren und zu melden ist.

Ziele der Anti-Geldwäscherichtlinie AMLD

Bereits vor Inkrafttreten der europaweit verbindlichen AMLD-Richtlinien gab es auf nationaler Ebene Geldwäschegesetze, mit denen seinerzeit primär das Einschleusen illegal erwirtschafteter Drogengelder eingedämmt werden sollte. Die Zielsetzungen der aktuellen Anti-Geldwäscherichtlinie sind jedoch vielfältiger:

  • Verhinderung von Terrorismusfinanzierung:
    Durch gezielte Maßnahmen zur Identifizierung und Meldung verdächtiger Personen und Aktivitäten soll die Terrorismusfinanzierung verhindert werden.
  • Transparenz erhöhen:
    Die Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz in Geschäftsbeziehungen und bei Finanztransaktionen zu erhöhen, insbesondere durch die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners) von Unternehmen und Trusts.
  • Risikobasierte Ansätze:
    Die AMLD-Vorgaben zielen darauf ab, Instrumente zur Bewertung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Finanzinstitutionen und anderen verpflichteten Unternehmen zu etablieren.
  • Compliance:
    Mit dem Regelwerk soll erreicht werden, dass Unternehmen über ihre Prozesse, Technologien und Verantwortlichkeiten sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche mit den AMLD-Vorgaben konform sind.
  • Know Your Customer (KYC):
    Mit den AMLD-Regularien soll eine verstärkte Prüfung von Kundenidentitäten erfolgen, um sicherzustellen, dass die Kund:innen und ihre Aktivitäten legitim sind.

Entwicklung der Anti-Geldwäsche-Richtlinien

Die EU hat im Laufe der Jahre mehrere Anti-Geldwäscherichtlinien verabschiedet, wobei mit jeder Fassung auf die jeweils neuen Entwicklungen und Herausforderungen im Finanzsektor reagiert wurde. Diese Richtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, ein sicheres und transparentes Finanzsystem zu gewährleisten – sie reagieren dabei vor allem auf die wachsende Komplexität des Finanzsystems und auf stetig neue Bedrohungen und Technologien.

1AMLD: Die erste EU-Geldwäscherichtlinie - 1991

  • Ziel: Einführung eines EU-weit verbindlichen Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche, hauptsächlich im Zusammenhang mit Drogendelikten.
  • Hauptinhalte: Die Richtlinie verpflichtete Finanzinstitute, die Identität ihrer Kund:innen bei der Eröffnung von Konten oder beim Durchführen von Transaktionen über bestimmte Beträge hinaus zu überprüfen. Ebenso wurde die Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen eingeführt.
  • Wirkungsbereich: Diese erste Geldwäscherichtlinie beschränkte sich hauptsächlich auf das Bank- und Finanzwesen.

2AMLD: Die zweite EU-Geldwäscherichtlinie - 2001

  • Erweiterung der Berufsgruppen: Ausdehnung auf nicht-finanzielle Berufe und Geschäfte, einschließlich Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter, Immobilienmakler und Händler von Luxusgütern.
  • Terrorismusfinanzierung: Mit dieser Neuregelung erfolgte die Einführung von Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Der Anwendungsbereich wurde von Bargeldeinzahlungen auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgedehnt.
  • Erhöhte Sorgfaltspflichten: Sie enthielt verstärkte Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der Unternehmen, um die Identität ihrer Kund:innen zu verifizieren.

3AMLD: Die dritte EU-Geldwäscherichtlinie - 2005

  • Risikobasierter Ansatz: Unternehmen sollen ihre Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung an das individuelle oder spezifische Risikoprofil ihrer Kund:innen anpassen.
  • Erweiterte Sorgfaltspflichten: Mit dieser dritten Fassung wurde die Pflicht zur Einführung erweiterter Sorgfaltspflichten für Kund:innen eingeführt, die als politisch exponierte Personen (PEPs) gelten.
  • Verbesserte Zusammenarbeit: Im Fokus stand dabei die stärkere Zusammenarbeit und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Finanzaufsichtsbehörden.
  • Auf nationaler Ebene: Die Länder wurden verpflichtet eine nationale Zentralstelle für Verdachtsanzeigen zu schaffen.

4AMLD: Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie - 2015

  • Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten: Einführung von Transparenzregister für die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts In Deutschland wurde das erste elektronische Transparenzregister eingeführt.
  • Steuerdelikte: Mit der vierten Geldwäscherichtlinie wurden Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäsche in die AMLD aufgenommen.
  • Stärkere Sanktionen: Damit konnten die Strafen für Geldwäscheverstöße erhöht und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert werden.

5AMLD: Die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie - 2018

  • Regulierung von Kryptowährungen: Einbeziehung von Anbietern von Wechsel- und Wallet-Diensten für Krypto-Währungen unter die AML-Vorschriften.
  • Verbesserte Zugänglichkeit: Mit dieser Geldwäscherichtlinie wurde der öffentliche Zugang zu den Registern wirtschaftlich Berechtigter sowie eine Verknüpfung dieser Register auf EU-Ebene ermöglicht.
  • Erhöhte Sorgfaltspflichten: Es wurde ein strengerer Sorgfaltsmaßstab für Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Hochrisikodrittländern eingeführt.

6AMLD: Die sechste EU-Geldwäscherichtlinie - 2020

  • Harmonisierung der Straftatbestände: Standardisierung der Definitionen von Geldwäschedelikten in der gesamten EU.
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Durch die stetige Weiterentwicklung der Technologien und dadurch erhöhte Risiken wird der Anwendungsbereich auf Anbieter von Krypro-Dienstleistungen und Crowdfunding-Plattformen ausgeweitet.
  • Verlängerte Strafverfolgung: Die Strafbarkeit wurde auch auf juristische Personen erweitert – und die Verjährungsfristen für Geldwäschedelikte verlängert.
  • Erhöhte Strafen: Damit einhergehend wurden härtere Strafen für Geldwäsche, einschließlich längerer Freiheitsstrafen vorgesehen

Wer muss die AML-Vorschriften einhalten?

Die Einhaltung der AMLD-Vorschriften ist verpflichtend insbesondere für folgende Branchen und Berufsgruppen:

  1. Finanzinstitute, beispielsweise Banken, Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister:innen, Wechselstuben und Unternehmen, die Kredite bereitstellen.
  2. Versicherungsunternehmen, hier insbesondere solche, die Lebensversicherungen und andere Kapitalisierungsprodukte anbieten.
  3. Vermögensverwalter:innen und Investmentfirmen, beispielsweise Unternehmen, die mit der Verwaltung von Anlagen, Wertpapieren und anderen finanziellen Vermögenswerten befasst sind.
  4. Makler:innen und Immobilienagent:innen, die mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien für ihre Kund:innen tätig sind.
  5. Veranstalter:innen und Vermittler:innen von Glücksspielen, die etwa Casinos und andere Glücksspieleinrichtungen, sowohl online als auch offline, betreiben.
  6. Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen, die Finanz-, Immobilien oder Unternehmensdienstleistungen anbieten.
  7. Händler:innen von hochwertigen Gütern, die beispielsweise mit Luxusautos, Kunst, Schmuck und Edelsteinen handeln und dabei Bargeldtransaktionen zulassen.
  8. Trusts und Firmendienstleister:innen, die Trusts und Firmen für Dritte gründen oder verwalten.
  9. Krypto-Währungsplattformen und Wallet-Anbieter:innen, die den Handel und die Aufbewahrung von Krypto-Währungen ermöglichen.

Wie funktioniert die Identitätsverifizierung nach AML-Vorschriften?

Die sichere, AMLD-konforme Identitätsverifikation ist im Rahmen des Onboarding-Prozesses von Kund:innen sowie bei deren Überprüfung von besonderer Wichtigkeit. Finanzinstitute und andere verpflichtete Unternehmen sollen während des Identifikationsprozesses (auch als KYC oder Know Your Customer bezeichnet) sicherstellen, dass sie die wahre Identität ihrer Kund:innen erfassen und insbesondere Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorbeugen und verhindern können.

Der Prozess der AMLD-konformen Identitätsverifizierung erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:

  1. Erfassung der Grunddaten: Im ersten Schritt sind grundlegende Identitätsinformationen der Kund:innen, wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Ausweisnummer zu erfassen. Für juristische Personen schließt dies die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten ein.
  2. Dokumentenprüfung: Bei der Dokumentenprüfung sind amtliche Dokumente zum Abgleich beziehungsweise zur Verifikation der Identität vorzulegen, etwa ein Personalausweis oder Reisepass. Für Unternehmen können Handelsregisterauszüge, Satzungen oder andere relevante Unternehmensdokumente erforderlich sein.
  3. Überprüfung der Wohnadresse: Bestätigung der Wohnadresse durch Dokumente wie etwa Versorgungsrechnungen, Kontoauszüge oder amtliche Korrespondenz.
  4. Abgleich gegen Sanktionslisten: Ist die Identifikationsverifikation abgeschlossen, erfolgt im Hintergrund eine Due-Diligence-Prüfung, bei der ein Abgleich mit nationalen oder internationalen Sanktionslisten, Watchlists oder Listen politisch exponierter Personen (PEPs) erfolgt. Gegebenenfalls wird eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung durchgeführt.
  5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: AMLD-konforme Identifikationsverifikationen erfordern eine regelmäßige Überprüfung, um sicherzustellen, dass sich der Status der identifizierten Person nicht geändert hat, und um jede ungewöhnliche oder verdächtige Aktivität zu identifizieren.

Die AML-Vorschriften fordern von den Unternehmen, dass sie bei ihren Kundenidentifizierungen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Das bedeutet, dass die Häufigkeit und Intensität der Überprüfung variieren kann: Kund:innen mit einem höheren Risikoprofil, etwa politisch exponierte Personen oder Personen aus Ländern mit hohem Geldwäscherisiko, unterliegen demnach strengeren Kontrollen. Und auch auffällige Transaktionen machen eine gezielte Überprüfung der Identität der ausführenden Personen erforderlich.

WebID als Pionier für Identifikationslösungen bietet verschiedene Produkte an, mit denen Unternehmen eine GwG-konforme Identifizierung ihrer Kund:innen durchführen können, etwa VideoID.

Wie oft werden die AML-Vorschriften aktualisiert?

Die AML-Vorschriften werden regelmäßig aktualisiert, um auf neue Herausforderungen, technologische Entwicklungen und internationale Standards zu reagieren.
Wie die bereits grob umrissene AMDL-Historie (1AMLD bis 6AMLD) zeigt, wurden – und werden – kontinuierlich Anpassungen vorgenommen. Und es gibt bereits jetzt Verordnungen, die darauf abzielen, eine stärkere Vereinheitlichung der Vorgaben auf EU-Ebene durchzusetzen, so dass nationale Unterschiede in der Auslegung stärker eingedämmt werden.

Gibt es internationale AML-Standards und wie beeinflussen sie die EU-Vorschriften?

Ja, es gibt internationale AML-Standards, die maßgeblich von der Financial Action Task Force (FATF) gesetzt werden. Sie ist eine globale Aufsichtsbehörde für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das zwischenstaatliche Gremium setzt internationale Standards, die darauf abzielen, illegalen Aktivitäten, zu verhindern.

Diese Standards beeinflussen die EU-Vorschriften erheblich, da die EU bestrebt ist, ihre AML-Gesetze mit internationalen Standards in Einklang zu bringen. Dies stellt eine kohärente globale Herangehensweise sicher und minimiert die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wie können Unternehmen ihre AML-Compliance verbessern?

Zur Verbesserung ihrer AML-Compliance können Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Implementierung robuster IT-Infrastrukturen und Systeme:
    Effektive Lösungen zur Identitätsüberprüfung und Transaktionsüberwachung sind die Basis für AML-konforme Systeme. Lösungen von WebID, wie zum Beispiel VideoID, sind fortschrittliche und sichere Identitätsprüfungsverfahren, mit denen Unternehmen die Compliance-Anforderungen erfüllen können.
  2. Risikobasierter Ansatz:
    Unternehmen sind gefordert, ihre Risikobewertung kontinuierlich im Blick zu behalten, um auf Änderungen in Kundenprofilen und Geschäftsbeziehungen zeitnah und angemessen reagieren zu können.
  3. Schulungen und Bewusstsein:
    Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden – insbesondere der Compliance-Verantwortlichen – sind unabdingbar, damit die AML-Richtlinien überhaupt eingehalten werden können.
  4. Kontinuierliche Überwachung und Bewertung:
    Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der relevanten Prozesse und Systeme an neue regulatorische AMLD-Vorgaben ist ebenfalls unerlässlich.

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In diesem Beitrag zum Thema Geldwäsche geht es darum, wie etwa Banken Verdachtsfälle identifizieren, welche Auswirkungen und Konsequenzen für Unternehmen entstehen können und wohin die Reise in Bezug auf Geldwäscheprävention geht.

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