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WebID

Transparenzregister abfragen: dokumentieren ohne Aufwand

GwG-/AML-Verpflichtete müssen für jede neue Geschäftsbeziehung einen Transparenzregisterauszug einholen, mit eigenen Daten abgleichen und bei Unstimmigkeiten Meldung erstatten - ein hoher manueller Aufwand und die Herausforderung, alles rechtssicher zu dokumentieren. Statt manueller Prüfungen, Abgleiche und Dokumentation übernimmt CorporateID jetzt den gesamten Prozess: automatisiert, fehlerfrei und revisionssicher.

  • GwG-/AMLR-Compliant
  • eIDAS 2.0 Certified
KYB-Akte erstellen: CorporateID

Transparenzregister abfragen mit CorporateID: revisionssicher, automatisiert, schnell

Mit CorporateID werden die Informationen und Dokumente zu Unternehmen und ihren wirtschaftlich Berechtigten ("Ultimate Beneficial Owner", kurz UBOs genannt) im Sinne von § 3 GwG in der Regel binnen eines Werktages übermittelt. Rechtssicher und ohne, dass eine erneute Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip erforderlich ist.

Transparenzregisterauszug automatisiert abrufen

Einfach den Namen des zu identifizierenden Unternehmens in eine mit der WebID API korrespondierende Suchmaske eingeben. FERTIG. Den Rest übernimmt CorporateID.
Unternehmensnamen eingeben

Abfrage des Transparenzregisters als Primärquelle

Die mit Abrufdatum dokumentierte Einsichtnahme nach § 12 Abs. 2 GwG auf die gelisteten Daten aus dem Transparenzregister übernehmen Analystinnen und Analysten des Bundesanzeigers in einem manuellen Prozess. Herausgeber des Bundesanzeigers, der registerführenden Stelle des Unternehmensregisters, ist das Bundesministerium für Justiz.
Valide Quelle zur Abfrage der Daten

Bereitstellung der KYB-Akte & Ende des Prüfvorgangs

Die ermittelten UBO-Daten werden im PDF- und JSON-Format strukturiert geliefert, mit über 600 Datenfeldern. Sobald der Datentransfer abgeschlossen ist, liefert CorporateID die vollständige KYB-Akte inklusive der wirtschaftlich Berechtigten im PDF- und JSON-Format in der Regel per Next Day Delivery. Mit CorporateID ist keine erneute Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip erforderlich.
Datentransfer von UBOs

Unstimmigkeit melden und Ergebnis archivieren

Bei der übermittelten Datei handelt es sich um eine Antwortdatei mit den relevanten Informationen als Inhalt. Abweichungen sind hierbei sofort erkennbar und müssen ans Transparenzregister gemeldet werden. Ob Abweichung oder nicht: Das Ergebnis wird revisionssicher dokumentiert und archiviert. Es ist jederzeit abrufbar für interne und externe Prüfungen und kann für die Meldung ans Transparenzregister verwendet werden.
Valide Quelle zur Abfrage der Daten

CorporateID kennenlernen

Das WebID Team demonstriert gern, wie verpflichtete Unternehmen die erforderlichen KYB-Akten inklusive der wirtschaftlich Berechtigten aus dem Transparenzregister schnell, effizient und dabei GwG-/AMLR-konform erhalten können.
Transparenzregister abfragen

Was für GwG-/AMLR-Verpflichtete bei der Abfrage des Transparenzregisters zu beachten ist

Im Rahmen von Know-Your-Business-Verfahren (KYB) haben verpflichtete Unternehmen konkrete Vorgaben zu erfüllen, um eine GwG-/AMLR-konforme Identifikation der juristischen Einheiten zu gewährleisten.
Vorteile

Mit CorporateID die KYB-Pflicht GwG-/AMLR-konform erfüllen

Made in Germany: Mit CorporateID erfüllen Unternehmen die KYB-Pflicht GwG-/AMLR-konform. Für alle relevanten Gesellschaftsformen – bereits jetzt für Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, England sowie weitere Länder.

Rechtssicher

Die dokumentierte Einsichtnahme gemäß §12 Abs. 2 GwG erfolgt durch Bundesanzeiger-Analysten als gesetzlich anerkannte Primärquelle.

Revisionssicher

Alle Abrufe, Abgleiche und Ergebnisse der Daten aus dem Transparenzregister werden vollständig und prüfungssicher archiviert.

Skalierbar

Mit CorporateID können beliebig viele Abfragen des Transparenzregisters ohne proportional steigenden Personalaufwand durchgeführt werden.

Integrierbar

Die Abfrage der Daten aus dem Transparenzregister kann entweder über eine API-Anbindung oder als No-Code-Lösung über das WebID Portal erfolgen.

KYB Verfahren von CorporateID

Wer ist zur Abfrage des Transparenzregisters verpflichtet?

Zur Abfrage des Transparenzregisters verpflichtet sind alle GwG-verpflichteten Unternehmen bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung, darunter:

  • Kreditinstitute und Banken
  • Finanzdienstleistungsinstitute und FinTechs
  • Versicherungsunternehmen
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Krypto-Dienstleister
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte
  • Immobilienmakler und Güterhändler.

 

Ab 20.Juli 2027 ersetzt die neue europäische Antigeldwäscheverordnung (EU-AMLR) bisherige regulatorische Vorgaben und im Zuge dessen werden Unternehmen weiterer Branchen zu Verpflichteten.

Häufig gestellte Fragen zum Transparenzregister

Hier haben wir einige Fragen beantwortet, die uns von verpflichteten Unternehmen gestellt wurden. Es sind nicht alle wichtigen Fragen aufgeführt? Kein Problem: Das WebID Team beantwortet sie gern persönlich.