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Laundromat

The Laundromat – Februar Ausgabe 2026

Drei Fragen zur EU-AMLR an Dr. Lars Haffke

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Verfasst vonChristiane Hattemer
Veröffentlicht am19.02.2026

Willkommen zur Februar-Ausgabe des The Laundromat Newsletters! Aktuell gibt es in der Finanzbranche viel Unsicherheit angesichts der kommenden europäischen Anti-Money-Laundering-Regulierung (EU-AML-Verordnung) und der darin enthaltenen Anforderungen. Diese Verordnung muss – in Teilen – bereits ab Ende 2026 umgesetzt sein.

Dr. Lars Haffke, externer Geldwäschebeauftragter (MLRO), Salary Partner bei pikepartners, Lehrbeauftragter, Herausgeber, Autor und Speaker kennt sich wie kaum jemand mit den bevorstehenden Änderungen der EU-AML-Verordnung aus. In dieser Ausgabe gibt er einen Ausblick darauf, was die Verpflichteten erwartet.

Drei Fragen zur EU-AMLR an Dr. Lars Haffke

Wird die neue EU-AML-Verordnung (AMLR) zu einer Harmonisierung der Märkte beitragen, sodass KYC-/KYB-Prozesse weniger anfällig für Identitätsbetrug sind und damit etwa auch länderübergreifende Finanztransaktionen sicherer werden?

Die EU-AML-VO bedeutet einen fundamentalen Wechsel in der Geldwäscheprävention. Erstmals wird das Geldwäscherecht in Europa weitestgehend vereinheitlicht und diese Verordnung in gleicher Weise anwendbar in den Mitgliedstaaten, insbesondere für die Kundensorgfaltsmaßnahmen (KYC).

Die KYC-Vorgaben werden über den Art. 19 ff. der EU-AML-VO harmonisiert und über technische Regulierungsstandards („Regulatory Technical Standards“ – kurz „RTS“) weiter konkretisiert. So sind etwa geprüfte Verfahren gemäß eIDAS-Verordnung zur Kundenidentifizierung vorgesehen. In dem aktuell noch im Entwurfsstadium befindlichen RTS zu Kundensorgfaltsmaßnahmen wird die Möglichkeit für weitere Fernidentifizierungsverfahren eröffnet, die einheitlichen Sicherheitsstandards genügen müssen. Hierdurch wird in Europa erstmals ein Level-Playing-Field für Fernidentifizierungsverfahren geschaffen – eine Fragmentierung mit unterschiedlichen Standards in den verschiedenen Ländern ist dann nicht mehr möglich.

Die EU Digital Identity Wallet ist als Identifizierungsverfahren zugelassen. Das erhöht Sicherheit und Komfort – aber hundertprozentig sicher gegen Fraud ist dieses Verfahren natürlich nicht (zum Beispiel bei gestohlenen Ausweisdokumenten).

Was sind die derzeit größten strategischen und operativen Herausforderungen bei der Erfüllung der 2027 kommenden Anforderungen via AMLR- und Counter-Terrorism Financing (CTF), etwa durch die geänderten KYC-Review-Zyklen und Risikoanalyse-Vorgaben?

Die größte Herausforderung ist: Daten, Daten, Daten!

Die KYC-Aktualisierungsfristen werden verkürzt und die Anforderungen an das KYC-Verfahren werden durch weitere Datenpunkte erhöht, die es zu erheben und auszuwerten gilt: Bei natürlichen Personen ist etwa die nationale Identifikationsnummer und bei wirtschaftlich Berechtigten sind unter anderem zusätzlich Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie die Nummer des Ausweisdokumentes zu erheben.

Mit Art. 10 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) EU-AML-VO wird es für Verpflichtete obligatorisch, die Informationen über ihren Kundenstamm auch in die unternehmensweite Risikoanalyse (zukünftig: „unternehmensweite Risikobewertung“) einzubeziehen.

Zudem müssen Verpflichtete des Finanzsektors ihrer Aufsichtsbehörde einmal jährlich mehr als hundert potenzielle Datenpunkte mitteilen – vom letzten Datum der Risikoanalyse über detaillierte Angaben zu Kunden und deren Risikoprofilen bis hin zu den internen Sicherungsmaßnahmen. Und das nicht erst ab Mitte 2027 – sondern schon beginnend in Q4 2026, wie die BaFin auf ihrer Geldwäschetagung mitgeteilt hat.

Kurzum: Die EU-AML-VO schreibt Verpflichteten vor, mehr Daten zu erheben und auszuwerten. Auch die Aufsicht wird datengetriebener. Das sollten Verpflichtete schon heute beachten und entsprechende Vorkehrungen treffen. Wer nicht schon begonnen hat, sich hierauf vorzubereiten, sollte damit unmittelbar beginnen.

Und welche möglichen Stolpersteine sollten Unternehmen im Hinblick auf die Meldepflichten und Compliance-Prozesse auf dem Radar haben?

Neben der jährlichen Meldepflicht ab Ende 2026 ändert sich die Verdachtsmeldepflicht mit Art. 69 ff. EU-AML-VO fundamental.

Zukünftig sind nicht nur Verdachtsmomente auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die Finance Intelligence Unit zu melden, sondern auch der Verdacht darauf, dass Mittel mit krimineller Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das ist ein Paradigmenwechsel: Der Einsatz legalen Vermögens für illegale Zwecke – auch ohne einen konkreten Verdacht auf Geldwäsche – wird meldepflichtig. Das betrifft beispielsweise den Verdacht auf Fraud, womit sich die Anzahl an Verdachtsmeldungen signifikant erhöhen wird. Verpflichtete sollten dafür bereits jetzt interne Vorkehrungen schaffen.

Zusätzliche verdachtsunabhängige Meldepflichten, etwa zu Transaktionen in Bezug auf Luxusautos oder Schiffe, sind noch nicht genau ausgestaltet. Dies bleibt also abzuwarten.

Mehr Input zum EU-AML-Paket gewünscht? In der März-Ausgabe erwartet euch Teil zwei des Interviews mit Dr. Lars Haffke, in welchem er einen Ausblick auf die Geldwäschebekämpfung im Krypto-Sektor geben wird.

In case you missed it: Your AML News Overview Zehn Jahre Haft: Geldwäscheaktivitäten mit Corona- und Fluthilfen

Ein 58-Jähriger wurde vom Landgericht Köln zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er zwischen 2020 und 2024 mehrere Firmen zur Geldwäsche nutzte und durch fingierte Geschäftsaktivitäten rund 2,4 Millionen Euro an Corona- und Fluthilfen erschlich. Mithilfe von Scheinrechnungen und Weiterüberweisungen wurde das Geld auf Privatkonten verschoben und anschließend in den legalen Finanzkreislauf integriert.

Weitere Details dazu, wie das betrügerische „Geschäftsmodell“ unter Ausnutzung von Corona- und Fluthilfen funktionierte, hat die WELT kürzlich veröffentlicht.

Südkoreanischer Zoll deckt Krypto-Geldwäsche in Höhe von 102 Millionen Dollar auf

In der Dezember-Ausgabe von The Laundromat hatten wir über zwei Krypto-Queens berichtet, die Anlegerinnen und Anleger mit vorgetäuschten Finanzoptionen um ihr Geld gebracht hatten.

Nun hat die südkoreanische Zollbehörde ein mutmaßliches grenzüberschreitendes Geldwäschesystem mit Kryptowährungen im Wert von über 101 Millionen US Dollar aufgedeckt. Den Ermittlungsbehörden zufolge sollen drei chinesische Staatsangehörige zwischen 2021 und 2024 rund 148,9 Milliarden Won über inländische und ausländische Kryptokonten sowie koreanische Bankkonten transferiert haben. Sie wurden an die Staatsanwaltschaft übergeben und die rechtlichen Konsequenzen stehen noch aus. Dennoch verdeutlicht dieser Fall Südkoreas strengen, durchsetzungsorientierten Umgang mit kriminellen Kryptoaktivitäten – auch wenn ein umfassendes Regulierungsgesetz weiterhin fehlt und die Behörden sich in erster Linie auf Devisenvorschriften stützen.

Ausführlich ist dieser Fall grenzüberschreitender Geldwäsche mit Kryptowährungen hier nachzulesen.

Luxemburg führt Änderungen bei Geldwäschebekämpfung und Strafverfahrensrecht ein

Am 19. Dezember 2025 trat in Luxemburg ein neues Gesetz in Kraft, das die Geldwäschebekämpfung und das Strafverfahrensrecht umfassend reformiert. Ziel ist es, Ermittlungen zu beschleunigen, internationale Standards der FATF zu erfüllen und die Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Eine zentrale Änderung ist die Ausweitung des Geldwäschetatbestands auf sämtliche Straftaten als mögliche Vortaten, einschließlich indirekter materieller Vorteile. Im Ausland begangene Delikte können demzufolge auch in Luxemburg verfolgt werden, sofern sie dort strafbar sind. Zudem erhalten Staatsanwälte erweiterte Ermittlungsbefugnisse, Verfahren gegen abwesende Beschuldigte oder juristische Personen werden erleichtert, und die Regeln zur Bewährung werden angepasst.

Für verpflichtete Unternehmen bedeutet dies einen deutlich größeren Prüfungsumfang, wie Dr. Lars Haffke bereits ausführte: Risikobewertungen, Monitoring-Systeme, interne Prozesse und Schulungen müssen erweitert werden, damit ein breiteres Spektrum potenziell verdächtiger Aktivitäten erkannt und gemeldet werden kann.

Die Anwaltskanzlei Baker McKenzie hat die Insights zu den Änderungen in Luxemburg.

Further reading: Know-Your-Business-Verfahren und die EU-AML-Verordnung

Wie im obigen Interview erwähnt, sind im Rahmen der Einführung der EU-AMLR weitere Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu erheben. Das kann gerade bei länderübergreifenden Geschäftsanbahnungen enormen Aufwand mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, hier auf verlässliche Quellen zur Erhebung der Daten zugreifen zu können. Im Glossar-Beitrag von WebID gibt es die wichtigsten Informationen dazu, was es zu beachten gilt, wie ausgefeilte KYB-Prozesse effizient, sicher und rechtskonform realisierbar sind und wie sie mit CorporateID gelingen.

Krypto-Regulierung: MiCA-Verordnung

Der Krypto-Markt rückt in der neuen EU-AML-VO stärker in den Fokus. Jedoch gibt es bereits seit geraumer Zeit regulatorische Vorgaben, um in diesem Sektor die Sicherheit zu erhöhen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung einen Riegel vorzuschieben. Auch zur MiCA-Verordnung gibt es im WebID Glossar hilfreiche Informationen.

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