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EUDI-Wallet

Es wird kaum jemanden geben, der/die sich im Unternehmens- oder Behördenkontext mit Lösungen zur Digitalen Identifikation beschäftigt und noch nicht von der European Union Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, gehört oder gelesen hat. Die neue, europaweit verbindlich einzuführende „digitale Brieftasche“ soll es allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen innerhalb der EU ermöglichen, Identitätsdaten, amtliche Dokumente und Nachweise sicher zu verwalten. Bis Ende 2026 muss jeder EU-Mitgliedsstaat mindestens eine Wallet bereitstellen, die im öffentlichen wie auch privaten Sektor akzeptiert wird.

Die EUDI-Wallet ist zentraler Bestandteil der EU-Digitalstrategie

Mit der EUDI-Wallet sollen Medienbrüche, die Fragmentierung aufgrund verschiedenster technologischer Lösungen in den einzelnen Ländern sowie die dadurch zustande kommenden hohen Kosten heutiger Identifikationslösungen beseitigt werden, was ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähig harmonisierten EU-weiten Infrastruktur ist.

Als zentraler Baustein dieser Digitalstrategie soll die Wallet einer EU weit abgestimmten IT-Architektur entsprechen, damit unterschiedliche Implementierungen interoperabel zusammenarbeiten können. Sie soll hohe Vertrauensniveaus, kryptografische Signaturen und geprüfte Attribute unterstützen, die beispielsweise von Banken, Behörden und Unternehmen maschinenlesbar verarbeitet werden können.

EUDI-Wallet im Kontext von AMLR und eIDAS 2.0

Streng genommen ist die EUDI-Wallet kein eigenständiges Projekt, sondern ein neues Instrument für Identifikationsprozesse, das auf Grundlage der überarbeiteten eIDAS Verordnung („eIDAS 2.0“) eingeführt und rechtlich geregelt wird.
Die novellierte eIDAS-2.0 Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste schafft dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen, demzufolge alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, interoperable elektronische Identifizierungsmittel bereitzustellen und gegenseitig anzuerkennen.
Durch Zugrundelegung des Regelwerks (eIDAS 2.0) für die EUDI Wallet sollen die Selbstbestimmung über Daten, hohe Sicherheit sowie eine einfache, grenzüberschreitende Nutzung digitaler Identitäten erreicht werden, beispielsweise für digitale Verwaltungsleistungen, aber auch privatwirtschaftliche Remote-Onboardings wie Kontoeröffnungen oder Vertragsabschlüsse.

Auswirkungen der EUDI-Wallet-Einführung auf den Finanzsektor und andere verpflichtete Branchen

Die ab Juli 2027 verbindlich umzusetzende AMLR-Verordnung verankert die EUDI-Wallet explizit als zulässiges Hochsicherheitsverfahren für Identifikationen. Finanzinstitute und verpflichtete Unternehmen anderer Branchen sind gemäß dieser Verordnung verpflichtet, im Rahmen ihrer Know-Your-Customer-Prozesse (KYC) die Identifikation, Authentifizierung und Signatur via EUDI-Wallet gleichberechtigt mit anderen Verfahren bereitzustellen.

Ferner sollen die in der EUDI-Wallet hinterlegten Personendaten (PID) als Primärquelle für Customer-Due-Diligence-, Extended-Due-Diligence– und Reevaluierungs-Prüfungen nutzbar gemacht werden, was zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten nach sich zieht:

  • Anpassungen zur Erfüllung der Compliance-Vorgaben
  • Überarbeitung der Prozesse
  • Integrationsaufwand.

Identifikationen über die EUDI-Wallet sollen auch im Rahmen von Know-Your-Business-Prozessen (KYB) zum Einsatz gebracht werden, aktuell (Stand Dezember 2025) ist dieses Thema allerdings noch in der Konzeptionsphase.

Besonders relevante Dienste (nicht bloß im Finanzsektor) müssen die EUDI‑Wallet zukünftig akzeptieren, wenn sich ihre Kundinnen und Kunden bewusst für diesen Weg entscheiden. Für Nutzerinnen und Nutzer bleibt die Nutzung der Wallet freiwillig und sie behalten entsprechend die Kontrolle darüber, welche Daten sie mit welchem Dienst teilen.

Unternehmen im Finanzsektor, die im Rahmen ihrer KYC- und KYB-Prozesse den GwG-/AML-Anforderungen entsprechen müssen, profitieren von Dienstleistern wie WebID, die sie mit einem ausgefeilten Portfolio an nachweislich fälschungssicheren Identifikationslösungen unterstützen, wohlwissend, dass die Wahlfreiheit zum essenziellen Faktor für die Akzeptanz und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden wird und vorhandene Ident-Verfahren weiterhin relevant bleiben.

Vor- und Nachteile der EUDI-Wallet

Noch ist nicht absehbar, wie die EUDI-Wallet im Detail umgesetzt werden wird, da sich die Überlegungen zu den verschiedenen Anwendungsfällen teilweise noch in der Konzeptionierungsphase befinden. So betrachtet, können zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtlich validen Aussagen hinsichtlich der in Deutschland einzuführenden eIDAS-2.0-konformen Wallet getroffen werden, weshalb nachfolgende Aspekte unter Vorbehalt zu betrachten sind.

Die Vorteile

  • EU-weit einheitliche Vorgaben hinsichtlich der IT-Architektur der länderspezifisch umgesetzten EUDI-Wallet können dazu beitragen, die Märkte zu harmonisieren.
  • Die angestrebte Interoperabilität kann dazu beitragen, Identifikationsprozesse für Bürgerinnen und Bürger länderübergreifend einfacher zu machen.
  • Die zukünftig stärker bei Nutzerinnen und Nutzern liegende Datenhoheit kann dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen.

Die Nachteile

  • In Deutschland ist gegenwärtig geplant, ausschließlich die eID als Identifizierungsmittel für die erstmalige Ausstellung einer EUDI-Wallet zuzulassen. Die Akzeptanz der eID seitens der Bevölkerung ist zum aktuellen Zeitpunkt eher gering ausgeprägt, was sich dann auch auf die Akzeptanz der EUDI-Wallet auswirken könnte.
  • Initial fälschlich ausgestellte eID-Karten werden nicht mehr kontrolliert, was zu Missbrauch einlädt und damit ein höheres ID-Fraud-Risiko auch bei der EUDI-Wallet birgt.
  • Zum geplanten Go-live werden für die deutsche, staatliche EUDI-Wallet nur deutsche Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel berücksichtigt, die ungefähr 4,9 Mio. Bürgerinnen und Bürger mit Ausweisen aus anderen EU-Ländern können die Wallet erst nachgelagert zur Identifizierung nutzen.

Fazit

Die EUDI-Wallet als zentraler Bestandteil der EU-weiten Digitalisierungsstrategie wird voraussichtlich zu Anfang 2027 in Deutschland verfügbar sein. Alle Unternehmen, die Identifikationsverfahren anbieten, müssen die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um die EUDI-Wallet als weiteres Verfahren in ihren Systemen nutzbar zu machen. Noch ist jedoch unklar, welche technischen Vorgaben hierzu im Detail umzusetzen sind.

Ferner ist nicht geklärt, ob und wie privatwirtschaftliche Anbieter eine auf der eIDAS-2.0-Verordnung basierende Wallet bereitstellen können, die der „staatlichen“ EUDI-Wallet entspricht.

Und obwohl die Nutzung von eID-Lösungen zum Auslesen von Ausweisen in Deutschland Fortschritte macht, kam der große Durchbruch bisher nicht – schon aufgrund komplizierter Aktivierungsprozesse und immer noch fehlender Anwendungsfälle, was gelegentlich als „Henne-Ei-Problem“ bezeichnet wird. Vor diesem Hintergrund sind Unternehmen gut beraten, der Wahlmöglichkeit von Kundinnen und Kunden mit einem vielfältigen Angebot an Identifikations-Lösungen zu entsprechen.

Wiederverwendbare digitale Identitäten im Aufwärtstrend

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