Dokumentenfälschung
Was Unternehmen bei Dokumenten- und Urkundenfälschung tun können
Urkundenfälschung ist ein Thema – auch in Deutschland. Der Tatbestand eines Dokumentenbetrugs wurde im Jahr 2021 allein hierzulande in rund 90.800 Fällen festgestellt. Zwar lag die Aufklärungsquote dieser Fälle zwischen 80 und 90 Prozent, aber neuere Zahlen belegen, dass diese Quote tendenziell rückläufig ist.
Bedeutet das, dass die Fälschung von Urkunden immer besser wird? Vielleicht. Aber zum Glück gibt es Mittel und Wege, wie sich Unternehmen und Behörden besser vor Urkundenfälschung schützen können.
Dokumente fälschen: Was ist Urkundenfälschung?
Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Urkundenfälschung das Fälschen, Verfälschen einer Urkunde oder Herstellen einer unechten Urkunde.
Es handelt sich hierbei nach deutschem Strafrecht um eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Und nicht bloß die Fälschung oder Herstellung selbst, auch der bloße Gebrauch ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden.
Beispiele von Urkundenfälschung
Urkunden können etwa Zeugnisse, Ausweisdokumente aber auch Fahrkarten oder Eintrittskarten sein. Doch muss eine Urkundenfälschung nicht immer die Kopie eines Originals sein. Es gibt unterschiedliche Formen von Urkundenfälschungen:
Wenn jemand ein Testament entwirft und die Unterschrift einer anderen Person daruntersetzt – um damit den Anschein zu erwecken, dass diese Person Aussteller:in der Urkunde ist – fälscht diese ein Dokument. Man ist Hersteller einer unechten Urkunde.
Gibt man hingegen eine gefälschte Urkunde in Auftrag – etwa ein Abschlusszeugnis – und nutzt dieses für eine Bewerbung, gebraucht man eine unechte Urkunde. Ebenso, wenn man einen gefälschten Ausweis verwendet.
Sollte eine originale Urkunde vorliegen und verändert werden, spricht man von der Verfälschung einer Urkunde. Etwa wenn man die Noten in einem Zeugnis verändert oder ein Testament ergänzt.
Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Strafe?
Die Urkundenfälschung steht in Deutschland nach § 267 StGB unter Strafe. Hier heißt es:
“(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Die Strafe für Urkundenfälschung kann in besonders schweren Fällen laut StGB sogar mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Solch ein Fall liegt nach § 267 Abs. 3 vor, wenn jemand
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung Urkundenfälschung begeht
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt
- durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet
- die Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht.
Wie hoch die Geldstrafe bei Urkundenfälschung ist, hängt vom Einkommen und die Vorstrafen des Täters oder der Täterin ab. Grundsätzlich kann das Fälschen, Verfälschen, Herstellen oder die Nutzung einer gefälschten Urkunde laut §40 StGB mit mindestens fünf und höchstens 360 Tagessätzen belegt werden. Die Berechnung der Tagessätze erfolgt in der Regel nachfolgender Formel: Monatsgehalt (netto) geteilt durch 30 ergibt die Höhe des Tagessatzes.
Wie können Unternehmen echte von gefälschten Urkunden unterscheiden?
Ob man es beim Betrachten eines Dokuments mit einer echten, gefälschten oder unechten Urkunde zu tun hat, ist nicht immer leicht zu erkennen. Die Frage, ob eine Urkunde gefälscht oder verfälscht ist, ist beim Bearbeiten wichtiger Aufträge oder Verträge essenziell, beispielsweise im Bankenwesen, eCommerce, Gesundheitswesen sowie in der Telekommunikationsbranche.
So können Unternehmen Dokumentenbetrug ausschließen
Allerdings sind solche Prüfungen wenig hilfreich, wenn es darum geht, digital eingereichte Vertragsdokumente zu bearbeiten und auf dieser Basis Verträge abzuschließen.
Hier können Identifikationstools wie etwa die Produkte von WebID eine sinnvolle Hilfe sein, um der Gefahr von Dokumentenfälschung entgegenzuwirken. Mit VideoID, AutoID und eID bietet WebID innovative und rechtskonforme Lösungen zur Identitätsverifikation an.
Diese Lösungen können Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Identität von Personen zu verifizieren, die möglicherweise gefälschte Urkunden oder Dokumente vorgelegt haben.
Welche Unternehmen benötigen sichere Online-Identifikationsverfahren?
Die Rechtslage ist inzwischen eindeutig. Es gibt eine Reihe von Branchen, in denen sichere Identifikationslösungen rechtlich verpflichtend sind, dazu gehören beispielsweise
- Banken und Finanzinstitute
- eCommerce
- Telekommunikation
- Versicherungen
- Immobilien
- Healthcare
- Anwälte
Verwenden Unternehmen in diesen Branchen kein sicheres Identifikationsverfahren, können sie sich im Zweifelsfall sogar des Gebrauchs gefälschter Dokumente schuldig machen – was neben wirtschaftlichen Verlusten (Geldstrafe!) zu großem Imageschaden führen kann.
Wie sollten Unternehmen mit einer entdeckten Dokumentenfälschung umgehen?
Wenn ein Unternehmen auch nur den Verdacht hat, dass ihm gefälschte Dokumente oder Urkunden vorgelegt wurden, ist je nach Art der Fälschung und dem geltenden Recht – das sich von Land zu Land unterscheidet – unterschiedlich umzugehen.
In Deutschland gibt es eine Meldepflicht, das bedeutet, Unternehmen und Behörden müssen eine entdeckte Dokumentenfälschung melden.
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